Auch 2022 zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona
Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben auch in diesem Jahr Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage zur Betreuung ihrer Sprösslinge zu Hause. Jedem Elternteil stehen erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung, für Alleinerziehende seien es 60 Tage. Bis zum 19. März gilt darüber hinaus eine Sonderregelung.
Wie Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch mitteilte, wurde die Corona-bedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld vom vergangenen Jahr verlängert und die Krankentage mit Anspruch auf das Kinderkrankengeld entsprechend aufgestockt. Bei mehreren Kindern habe jeder Elternteil einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende erhöhe sich dieser Anspruch auf 130 Arbeitstage.
Bis 19. März: Kinderkrankengeld, wenn Kind zu Hause betreut werden muss
Eltern können Drese zufolge zunächst befristet bis zum 19. März Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss - etwa weil Kita oder Schule geschlossen sind oder nur eingeschränkt geöffnet sind oder auch wenn die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn ein Kind aufgrund eines positiven Schnellest-Ergebnisses nicht in Schule oder Kita gehen könne, würden die Tage gewährt, so Drese. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten, seien anspruchsberechtigt.
Vom 20. März an besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld dann wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. Es sei denn, die Politik entscheidet aufgrund der dann bestehenden Corona-Lage noch einmal anders.
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