Pippi-Langstrumpf-Lied: Erfolg für Lindgren-Erben vor Gericht
Im Streit über das Urheberrecht an dem Lied "Hey, Pippi Langstrumpf" hat das Landgericht Hamburg das Urteil verkündet. Es gab den Erben von Astrid Lindgren recht.
Später Sieg für die Erben von Astrid Lindgren: Das Hamburger Landgericht hat am Mittwoch entschieden, dass das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied ohne ihre Zustimmung nicht mehr in Deutschland verbreitet werden darf. Denn ihnen steht das Urheberrecht an Pippi Langstrumpf zu und nicht den deutschen Liedschreibern.
Es geht um Beteiligung an Gewinnen
Die Erben der 2002 verstorbenen schwedischen Kinderbuchautorin können den Verkauf von Pippi-Langstrumpf-Filmen und CDs in Deutschland sofort verbieten lassen. Aber das wollen sie gar nicht. Sie wollen nur an den Gewinnen beteiligt werden. Die kassiert seit 1969 die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft. Diese hatte das Lied aus dem Schwedischen übersetzt und den Text dabei verändert. Also, wie der Verlag selbst sagt, ein neues Lied verfasst.
"Lied soll weiter gehört werden"
Das sehen die Hamburger Richter allerdings anders. "Die Pippi Langstrumpf in dem Lied ist genau die Pippi Langstrumpf, die man aus Astrid Lindgrens Geschichten kennt", hieß es im Hamburger Urteil. Die Erben wollen jetzt schnell Gespräche darüber führen, wie sie an den Gewinnen aus dem Lied beteiligt werden - und zwar auch für vergangene Jahre. Ihr Anwalt sagte NDR 90,3: "Pippi Langstrumpf ist in Deutschland eine Kultfigur- ihr Lied soll weiter gehört werden."
