Zahl der "Dublin-Abschiebungen" in Hamburg steigt deutlich
Hamburg schiebt mehr Flüchtlinge in andere EU-Länder ab. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle - also Geflüchtete, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, weil die Menschen dort zuerst eingereist sind.
Insgesamt 29 Menschen hat Hamburg nach diesem Verfahren im ersten Quartal 2025 zwangsweise aus der Abschiebehafteinrichtung im schleswig-holsteinischen Glückstadt in andere Länder zurückgeschickt. Sie kamen in EU-Länder wie Frankreich, Belgien oder Spanien. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Das ist eine deutliche Steigerung solcher "Dublin-Abschiebungen". Im gleichen Vorjahreszeitraum schob Hamburg zehn Menschen aus Glückstadt in andere EU-Länder ab, im ganzen Jahr 2024 waren es 63.
Linke: Katastrophale Aufnahmebedingungen in anderen Ländern
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Carola Ensslen, kritisiert das dysfunktionale Dublin-System. Alle wüssten, wie katastrophal die Aufnahmebedingungen in vielen anderen EU-Ländern seien, aber nichts werde dagegen getan, bedauert sie. 45 Menschen aus der Einrichtung in Glückstadt wurden auch in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Zwölf davon EU-Obdachlose, vermutet Ensslen.
Hamburg nutzt die meisten Plätze in der Abschiebeeinrichtung
Die Abschiebeeinrichtung in Glückstadt betreiben Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern gemeinsam, jedem Land stehen 14 Haftplätze zu. Hamburg nutzt weiterhin die meisten Plätze dort, in der Spitze belegte die Stadt in diesem Jahr 22 Plätze. Im vergangenen Jahr hat Hamburg insgesamt mehr als 1.700 Geflüchtete abgeschoben.
Dublin-Zentrum in Rahlstedt
Hamburg hat Anfang des Jahres außerdem ein sogenanntes Dublin-Zentrum für Geflüchtete in Rahlstedt eingerichtet. Dort werden Geflüchtete untergebracht, deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Solange erhalten sie nur notwendige Sachleistungen, also eine Unterkunft, Essen und Hygieneartikel. Die Bezirksversammlung Wandsbek will aktuell aber von der Innenbehörde klären lassen, ob das Modell juristisch überhaupt zulässig ist.
