Katzenschutzverordnung für Hamburg: Justizbehörde skeptisch
Die Bürgerschaft war sich einig: Hamburg muss etwas für wildlebende Katzen tun. Möglich wäre das durch eine Katzenschutzverordnung, in der die Kastration und das Chippen geregelt wird. Doch die zuständige Justizbehörde steht so einer Verordnung offenbar eher skeptisch gegenüber.
Grundsätzlich sei eine Katzenschutzverordnung möglich, heißt es in dem Schreiben der Justizbehörde an die Bürgerschaft. Dann kommen aber sehr viele Einwände. Beispielsweise bezweifelt die Behörde, dass in Hamburg 10.000 wildlebende Katzen unterwegs sind - diese Schätzung müsse erst einmal gründlich überprüft werden. Und das koste Zeit und Geld.
Justizbehörde: Überprüfung schwierig
Auch die Kastration aller wildlebenden Katzen sollte rechtlich gut abgewogen werden. Und drittens müsste regelmäßig geprüft werden, ob die Verordnung überhaupt eingehalten werde - ob also tatsächlich alle Katzen einen Chip tragen, mit dem der Halter identifiziert werden kann.
CDU und FDP: Behörde spielt auf Zeit
Für die beiden Oppositions-Fraktionen CDU und Linke ist klar: Die Behörde spielt mit diesen Einwänden nur auf Zeit. Es sei wichtig, die Zahl wildlebender Katzen zu begrenzen, weil viele von ihnen darunter leiden würden. Das sehen SPD und Grüne im Prinzip auch so, betonen aber, wie wichtig die rechtliche Prüfung war.