Senat präzisiert neue 2G-Plus-Regelungen für Hamburg
Vor dem Hintergrund von Rekordwerten bei den Corona-Zahlen und der mittlerweile wohl vorherrschenden Omikron-Variante weitet Hamburg das 2G-Plus-Modell ab Montag deutlich aus. Am Donnerstag hat der Senat einige Regelungen präzisiert.
Wer doppelt geimpft oder genesen ist, muss künftig in vielen Bereichen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen - das ist seit Dienstag bekannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind dann Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.
Testpflicht endet mit dem Boostern
Am Donnerstag veröffentlichte der Senat nun weitere Details zu der Regelung. So stellte er klar, dass sofort nach einer Booster-Impfung die Testpflicht entfällt. Wer sich jetzt noch boostern lässt, braucht also ab Montag keinen Extra-Test etwa für Restaurants oder das Fitnessstudio.
Wer gilt als genesen?
Desweiteren sollen diejenigen Menschen als genesen gelten, deren positiver Corona-Befund mindestens 28 Tage her ist. Der Genesenen-Status ist dann den Angaben zufolge höchstens für sechs Monate gültig.
Genesene können nach drei Monaten boostern
Wer genesen ist, kann drei Monate nach Ende der Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten, die dann sofort nach Erhalt von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis der Boosterung erfolge über ein digitales Zertifikat, das nach der Impfung unter anderem Apotheken ausstellen.
Infiziert trotz vollständiger Impfung: Kein Test-Nachweis nötig
Wer sich trotz einer vollständigen Impfserie - in der Regel zwei Impfungen - infiziert hat und genesen ist, wird den Geboosterten gleichgestellt und benötigt bei der 2G-Plus-Regelung keinen zusätzlichen Test-Nachweis. Ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung gilt dies für Betroffene höchstens für die Dauer von sechs Monaten.
Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen auch drei Impfungen
Wer sich mit dem nur einmal zu verabreichenden Vakzin von Johnson & Johnson hat impfen lassen, benötigt künftig möglichst nach vier Wochen nur eine weitere Impfung um als vollständig geimpft zu gelten, erst mit einer dritten Impfung gilt man als geboostert.
Bis 16 Jahre von der Testpflicht befreit
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal pro Woche getestet würden.
Wo die 2G-Plus-Regelung ab Montag gilt
Bereits am Dienstag hatte der Senat die Orte genannt, für die ab Montag die 2G-Plus-Regelung gilt: In der Gastronomie - also für Bars und Restaurants-, in Kultureinrichtungen (Theater, Kino, nicht in Museen und Bücherhallen), beim Sport in Innenräumen (auch Schwimmbäder, Fitnessstudios), bei Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten, Dienstleistungen der Körperpflege (mit Ausnahme Friseurhandwerk und Fußpflege), Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkten.
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