Mehr Fans bei Eintracht Braunschweig, Hannover 96 und SV Meppen
Die Drittligisten Eintracht Braunschweig, SV Meppen sowie VfL Osnabrück haben vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zumindest teilweise Recht bekommen: Das OVG kippte die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Fußballspielen. Schon am Wochenende dürfen mehr Fans in die Stadien.
Wie viele Besucher zugelassen werden, obliegt allerdings weiterhin den örtlichen Behörden. Die meisten Zuschauer sind in Braunschweig zu erwarten. Die Eintracht hat für das Heimspiel gegen den SC Freiburg II am Sonnabend (ab 14 Uhr live im TV und bei NDR.de) vom Gesundheitsamt die Erlaubnis für knapp 8.000 Besucher erhalten. Platziert werden die Fans im Schachbrettmuster, sodass die Abstandsregeln berücksichtigt werden können. Es gilt der 2G-Status.
Meppen und Hannover vor 5.000 Zuschauern
Der SV Meppen darf in Absprache mit dem Landkreis Emsland am Sonnabend (14 Uhr) gegen 1860 München vor 5.000 Fans in der Hänsch-Arena spielen, die Partie war in Windeseile ausverkauft. Auch die Zweitliga-Partie von Hannover 96 gegen Tabellenführer Darmstadt 98 kann am Sonntag (13.30 Uhr) vor 5.000 Zuschauern stattfinden. Das gaben die "Roten" am Freitag nach der entsprechenden Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt bekannt. Wegen der Kurzfristigkeit zwei Tage vor dem Anpfiff hatte 96 diesmal noch nicht mehr Besucher beantragt.
VfL Osnabrück plant mit 7.989 Fans gegen Braunschweig
Osnabrück gastiert am Montag zum Auswärtsspiel bei Viktoria Köln, hat aber bereits den Antrag auf die Zulassung von 7.989 Zuschauern für das Landesduell gegen Eintracht Braunschweig am Sonnabend kommender Woche (live im NDR) gestellt. Das entspricht wie bei Meppen 50 Prozent der Stadionkapazität.
"Wir begrüßen die Einschätzung des Gerichtes insbesondere im Sinne unserer Fans sehr und freuen uns, wenn wir am 19. Februar ein unter Berücksichtigung der weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen stimmungsvolles Niedersachsenderby gegen Eintracht Braunschweig mit Zuschauern an der Bremer Brücke austragen dürfen." VfL-Osnabrück-Präsident Holger Elixmann
Beschluss gilt auch für TSV Havelse und VfL Wolfsburg
Der Beschluss gilt nur bei Freiluft-Veranstaltungen, aber nicht nur für die drei Clubs, die gegen die Corona-Verordnung vor Gericht zogen. Künftig darf also auch der Bundesligist VfL Wolfsburg und Drittligist TSV Havelse wieder vor mehr als 500 Zuschauen spielen. Die "Wölfe" haben am Sonnabend zunächst ein Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt, die Garbsener spielen bei der U23 von Borussia Dortmund.
Festlegung der Obergrenze "nicht mehr angemessen"
Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung am Freitag einem Eilantrag der drei Drittliga-Clubs aus Braunschweig, Meppen und Osnabrück gegen die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen zumindest teilweise stattgegeben. Die Begrenzung auf lediglich 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Antragsteller dar, heißt es in der Begründung.
"Damit wollten wir ja keine Sonderrolle für den Profifußball erwirken, sondern in Niedersachsen die gleichen Chancen haben wie die Vereine aus anderen Bundesländern." Wolfram Benz, Sprecher der Geschäftsführung Eintracht Braunschweig
Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt also eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort. Diese sind somit nicht verpflichtet, eine Kapazität von bis zu 50 Prozent in den Stadien zuzulassen.
Landesregierung respektiert "selbstverständlich die Entscheidung"
Die niedersächsische Landesregierung respektiert nach Angaben von Regierungssprecherin Anke Pörksen "selbstverständlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg". Es sei ohnehin geplant gewesen, "im Bereich der Großveranstaltung in der nächsten Verordnung erste Lockerungen vorzunehmen, sofern die Infektionslage dies ermöglicht. Dies wird jetzt durch die heutige Gerichtsentscheidung um wenige Tage vorgezogen."
