Eine Frau hält ein offenes Portemonnaie in den Händen. © Fotolia.com Foto: Peter Atkins

Rente, Mindestlohn, Einmalzahlungen: Das ändert sich ab 1. Juli

Stand: 30.06.2022 14:41 Uhr

Mehr Rente, höherer Mindestlohn, Preisanstieg bei E-Zigaretten: Vom 1. Juli treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Geldbeutel von Verbrauchern und Arbeitnehmern auswirken.

Der Mindestlohn steigt mit Stichtag 1. Juli von 9,82 pro Stunde auf 10,45. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Im Oktober folgt dann ein außerplanmäßiger Sprung auf 12 Euro pro Stunde. Die Renten wurden ebenfalls angepasst. In Ostdeutschland steigen sie um 6,12 Prozent, im Westen steigen die Altersbezüge um 5,35 Prozent.

Einmalzahlung für Hartz-IV-Bezieher, einmalig mehr Kindergeld

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro. Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt.

Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Liquids unterliegen Tabaksteuergesetz

Teurer wird es ab sofort für Raucher von E-Zigaretten: Die sogenannten Liquids, also die Flüssigkeiten, die verdampft werden, unterliegen jetzt dem Tabaksteuergesetz.

EEG-Umlage entfällt

Außerdem müssen größere Supermärkte, die regelmäßig Elektrogeräte im Sortiment haben, alte Geräte annehmen. Ebenfalls neu: Es wird Einwegpfand auf alle Fruchtsäfte und alle Dosen von alkoholischen Mischgetränken erhoben. Außerdem entfällt die EEG-Umlage. Strom wird dadurch günstiger. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Nutzerinnen und Nutzern von Wärmepumpen oder Nachtstromspeicherheizungen daher ein Foto ihres Zählerstands zu machen.

Einige Länder zahlen Heizkostenzuschuss aus

Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in einigen Bundesländern im Juli ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen.

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Schon seit dem 30. Juni gibt es die bislang für alle Menschen kostenlosen Corona-Bürgertests nur noch eingeschränkt gratis - etwa für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenlos testen lassen. Ansonsten kostet ein Test drei Euro.

Leichter im Internet Verträge kündigen

Vom 1. Juli an wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen. - der sogenannte Kündigungsbutton kommt. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen. Der Button gilt etwa für Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Gibt es keinen Button, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 30.06.2022 | 15:00 Uhr

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