Ein Auto mit eingeschaltetem LED-Scheinwerfer. © picture alliance / Zoonar Foto: Patrick Daxenbichler

LED nachrüsten beim Auto: Vorsicht vor Billigware aus dem Netz

Stand: 12.11.2021 13:15 Uhr

Wer seine Auto-Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln nachrüsten will, sollte einige Dinge beachten. Billige LED aus dem Internet können sogar gefährlich werden. Ihnen fehlt außerdem oft die Straßenzulassung.

von Claudius Maintz

Eine gut funktionierende Beleuchtung ist eines der wichtigsten Sicherheitskriterien für Autos im Straßenverkehr. In vielen Fahrzeugen leuchten noch herkömmliche Halogenlampen (H4 oder H7), in neuen Automodellen stecken inzwischen meistens LED-Scheinwerfer. Sie leuchten weiter und sind langlebiger. Und lassen sich sogar in bisher mit Halogen ausgestatteten Autos nachrüsten. Das Angebot an LED-Leuchten ist vor allem im Internet groß. Allerdings sind diese Leuchten in der Regel keine Alternative - ihnen fehlt oft die Straßenzulassung.

LED ohne aBG: Betriebserlaubnis erlischt

In Deutschland dürfen nur LED-Leuchten eingebaut werden, für die eine "Allgemeine Bauartgenehmigung" (aBG) vorliegt. Die aBG muss ausgedruckt und im Handschuhfach mitgeführt werden. Wer LED ohne dazugehörige Genehmigung in sein Auto einbaut, fährt mit erloschener Betriebsgenehmigung. Bei einer Kontrolle werden dann 90 Euro Regelbußgeld fällig. Meistens wird zudem die Weiterfahrt untersagt. Zudem kann der Versicherungsschutz entfallen.

Gefährliche LED zum Nachrüsten aus dem Internet

LED ohne aBG, die im Internet angeboten werden, stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Sie kosten zwar nur einen Bruchteil des Preises legaler LED, leuchten aber oft nicht weit genug oder blenden den Gegenverkehr. Viele sitzen außerdem nicht richtig im Scheinwerfergehäuse und können sich während der Fahrt verstellen - etwa bei Bodenwellen.

Eigentlich dürfen Fahrzeugteile ohne aBG laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gar nicht verkauft werden - zu finden sind sie dennoch in allen möglichen Varianten. Auf den Angebotsseiten finden sich sogar Fahrzeuglisten mit angeblich "passenden" Modellen fürs Auto. Auf anderen LED sind sogar ECE-Prüfzeichen zu finden - die bei aBG-pflichtigen Teilen aber irrelevant sind.

Erst im März hat das Kraftfahrtbundsamt in Flensburg illegale Angebote auf Internet-Handelsplattformen sperren lassen. LED mit Straßenzulassung gibt es im stationären Fachhandel oder online über etablierte Teile-Händler. Sie kosten meistens um die 100 bis 120 Euro.

Nur zwei Hersteller bieten zugelassene LED-Leuchten an

Bisher bieten nur die Leuchtmittel-Hersteller Osram und Philips für den Straßenverkehr zugelassene Nachrüst-LED (Retrofit-LED) für die H7-Scheinwerfer verschiedener Automodelle an. Philips seit neuestem auch für rund 50 Fahrzeuge mit H4-Lampen. Die Hersteller lassen das Kraftfahrtbundesamt für die gängigsten Automodelle einzeln prüfen, ob ihre LED im jeweils dazugehörigen Scheinwerfer verwendet werden können. Das ist deshalb nötig, weil die meisten Scheinwerfer ursprünglich für Glühlampen und nicht für LED konstruiert worden sind. Auf den Internetseiten von Osram und Philips finden sich Kompatibilitätslisten mit Fahrzeugmodellen.

LED nachrüsten ist in der Werkstatt sicherer

Die EU verpflichtet Hersteller seit August 2006, dass Lampen von neuen Automodellen ohne Spezialwerkzeug und mithilfe der Betriebsanleitung selbst auswechselt werden können. Das heißt in der Praxis jedoch nicht, dass dies bei jedem Automodell gleich leicht ist. In vielen Fällen müssen die Scheinwerfer vorher ausgebaut werden. Und nicht immer ist viel Platz im dunklen Motorraum. Da moderne Scheinwerfer sehr viele verschiedene Reflektionsflächen besitzen, muss das Leuchtmittel immer korrekt sitzen.

Dies gilt besonders für LED-Leuchten, deren Licht nur punktuell scheint: Während Halogenlampen einen Abstrahlwinkel von 360 Grad besitzen, leuchten LED aus legaler Produktion nur in zwei Richtungen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Wechsel in einer Werkstatt vornehmen oder ihn dort überprüfen zu lassen. Auch, weil dort Messgeräte für die richtige Justierung vorhanden sind.

LED leuchten weiter als Halogenlampen

Je nach Scheinwerfer können für den Straßenverkehr zugelassene LED rund 80 Meter weit leuchten. Halogenleuchten erreichen dagegen meist nur 50 oder 60 Meter. Ein weiterer Unterschied ist das weiße Licht von LED. Dies kommt Tageslicht relativ nahe und lässt das menschliche Auge Kontraste besser erkennen. Besonders auf Landstraßen macht sich der Unterschied bemerkbar. Sicherer sind legale LED auch, weil sie seltener kaputt gehen. Sie sollen bis zu 300.000 Kilometer lang halten - etwa die zehnfache Lebensdauer einer Standard-Halogenleuchte.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 15.11.2021 | 20:15 Uhr

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