Gepäck auf Flugreise verloren: Wer haftet?
Verschwindet das aufgegebene Gepäck bei der Reise in den Urlaub, ist das ärgerlich. Was müssen betroffene Reisende tun und welche Rechte haben sie?
2021 kamen 71 Prozent der fehlenden Gepäckstücke verspätet an, 23 Prozent wurden beschädigt und 6 Prozent gingen verloren oder wurden gestohlen. Das meldet das Luftfahrt-IT-Unternehmen Sita und führt den Anstieg auf die Erholung des Luftverkehrs und steigende Passagierzahlen zurück.
Meist sei Umsteigegepäck betroffen. Zudem sei auf internationalen Flügen die Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Koffer nicht mit demselben Flugzeug ankommt, etwa 4,7 mal so hoch wie auf Inlandsflügen.
Was tun, wenn ein Koffer nicht ankommt oder beschädigt ist?
Den Verlust/die Beschädigung sofort melden. Wenn Sie den Flug selbst gebucht haben, ist die Fluggesellschaft der richtige Ansprechpartner. Bei Pauschalreisen wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Das ist zu tun:
- Erster Schritt: Vermisstes und beschädigtes Gepäck noch am Flughafen bei der zuständigen Airline melden. Ganz wichtig dabei: sämtliche Belege aufbewahren.
- Zweiter Schritt: Vermisstes/beschädigtes Gepäck zusätzlich online bei der Airline melden. Das muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Welche Ansprüche habe ich bei Gepäckverlust oder Beschädigung?
Nach Auskunft von Verbraucherzentralen können Reisende Schadenersatz verlangen und bei Pauschalreisen zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Der Schadenersatz für Verspätung, Beschädigung oder Verlust eines Koffers ist auf ca. 1.500 Euro (Stand 22.09.2022) pro Person begrenzt. Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubs, muss der Reiseveranstalter nach gängiger Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Reisepreises erstatten.
Welche Kosten werden bei verspätetem Gepäck erstattet?
Wer ohne Gepäck am Urlaubsort ankommt, darf sich die nötigsten Dinge wie Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen und kann sich die Kosten bei der Airline erstatten lassen. Dabei gilt allerdings: Einkaufen mit Augenmaß.
Es wird nur erstattet, was für ein bis zwei Tage nötig und nicht überteuert ist. Zum Beispiel: Zahnbürste und Zahnpasta, eine Badehose für den Strand oder ein Schlafanzug für die erste Nacht. Passagiere sollten nur das Nötigste kaufen und Quittungen aufbewahren. Einige Anbieter zahlen einen Vorschuss.
In der Regel werden verspätete Koffer direkt in die Unterkunft gebracht. Müssen Passagiere das verspätete Gepäck am Flughafen jedoch selbst abholen, können sie der Fluggesellschaft die Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Verspätetes oder verlorenes Gepäck bei der Heimreise
Kommen Reisende ohne Gepäck zu Hause an, haben sie dort in der Regel Ersatzkleidung und dürfen nicht auf Kosten der Airline einkaufen gehen. Meistens wird das Gepäck nach etwa ein bis zwei Tagen gefunden und zum Wohnort gebracht. Müssen die Reisenden das Gepäck selbst abholen, können sie sich auch in diesem Fall die Fahrtkosten von der Airline erstatten lassen.
Endgültigen Verlust melden
Sollte das Gepäck nicht gefunden werden, gilt es nach 21 Tagen als verloren. Dann muss man die Airline erneut kontaktieren und den Verlust melden. Üblicherweise geht das online und Betroffene werden aufgefordert, Inhalt und Wert des Gepäcks aufzulisten. Bis zu 1.500 Euro können so erstattet werden. Achtung: Die Berechnung richtet sich nicht nach dem Neuwert der Gegenstände, sondern nur nach dem meist geringeren Zeitwert.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Viele Experten halten Reisegepäckversicherungen für überflüssig, weil Fluggesellschaften beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften. Eine Versicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von rund 1.500 Euro liegt.
Auf welchen Flügen gelten die Passagierrechte?
Die Rechte gelten auf Reisen in oder aus Ländern, die das sogenannte Montrealer Abkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen beispielsweise die EU, die USA und Japan. Auch wer mit einer EU-Fluggesellschaft in ein Land reist, das dem Abkommen nicht beigetreten ist, fällt unter die Regelung.
So verhindern Sie Gepäck-Ärger
- Flugbedingungen lesen: Kontrollieren Sie in den Reiseunterlagen die Bestimmungen zum Freigepäck. Die Regeln und Gebühren ändern sich von Zeit zu Zeit.
- Nur das Nötigste mitnehmen: Die Kilo-Grenzen für Freigepäck sind bei einigen Fluggesellschaften sehr niedrig. Nehmen Sie nur Gepäck mit, das Sie wirklich brauchen.
- Koffer wiegen: Stellen Sie Ihren Koffer vor der Reise auf die Waage. Vergleichen Sie das Gewicht mit der Freigepäcksgrenze in den Reiseunterlagen.
- Direktflüge buchen: Je häufiger Sie umsteigen, umso größer ist das Risiko, dass Ihr Gepäck auf der Strecke bleibt. Falls möglich, buchen Sie einen Non-Stop-Flug.
- Wertsachen ins Handgepäck: Da die Haftung für verlorenes Gepäck begrenzt ist, Wertsachen wie Notebook, Smartphone oder Schmuck besser im Handgepäck verstauen.
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