Blick auf das Bundesfinanzministerium durch einen Zaun © picture alliance/dpa | Christophe Gateau Foto: Christophe Gateau

Gericht: Durchsuchung im Finanzministerium war rechtswidrig

Stand: 11.11.2022 20:12 Uhr

Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 war unzulässig. Zu dieser Auffassung ist das Landgericht Osnabrück gelangt.

Im Sommer 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls Diensträume sowie Papier- und elektronische Archive im Bundesfinanz- und im Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Bundesfinanzminister war damals der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Gericht: Staatsanwaltschaft hätte Unterlagen anfordern müssen

Der am Donnerstag ergangene und am Freitag veröffentlichte Beschluss des Landgerichts Osnabrück listet gleich mehrere rechtswidrige Details des Durchsuchungsbeschlusses auf. So hätte die Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter unter anderem bereits vorliegende Ermittlungsergebnisse konkreter vorlegen müssen. Auch seien die Formulierungen des Beschlusses zu unbestimmt gewesen. Und schließlich hätte die Staatsanwaltschaft vor einer Durchsuchung das Ministerium erst um eine Herausgabe von Unterlagen ersuchen müssen. Es habe keinen Grund für die Annahme gegeben, dass das Ministerium unter der Leitung von Olaf Scholz diesem Ersuchen nicht nachgekommen wäre, hieß es. Bereits im Februar hatte das Landgericht Osnabrück einen ähnlichen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts für das Bundesjustizministerium aufgehoben.

Verdacht auf Strafvereitelung im Amt

Hintergrund der Razzien sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU), die im Finanzministerium angesiedelt ist, soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergereicht haben. Ob auch eine telefonisch verhängte Beschlagnahmung von E-Mail-Postfächern rechtens war, entschieden die Richter des Landgerichts nicht. In dieser Frage wurde das Verfahren wieder an das Amtsgericht zurückgegeben. Bislang sei nicht ersichtlich, weshalb und inwieweit die E-Mails als Beweismittel von Bedeutung seien, hieß es.

SPD wirft CDU Machtmissbrauch im Justizministerium vor

Die Unzulässigkeit des Durchsuchungsbeschlusses zeige erneut, dass die damaligen Entscheidungen ein handfester Justizskandal seien, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese. Die Durchsuchung während des Bundestagswahlkampfs sei völlig unverhältnismäßig gewesen. "Das legt einen Machtmissbrauch durch das CDU-geführte Landesjustizministerium sehr nahe", sagte Wiese. Die Spitze der CDU müsse noch viele Fragen sehr schnell beantworten.

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