Wildeshausen: Angler findet Würgeschlange am Hunte-Ufer
Am Ufer der Hunte in Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) ist am Sonntag eine Boa Constrictor entdeckt worden. Wie die südamerikanische Würgeschlange dorthin kam, ist unklar. Nun ermittelt die Polizei.
Ein Angler habe das Tier im hohen Gras entdeckt und die Beamten alarmiert, sagte ein Sprecher dem NDR in Niedersachsen. Eine hinzugezogene Tierärztin habe die Boa zunächst über Fotos identifiziert, während hinzugezogene Einsatzkräfte der Feuerwehr den Fundort sicherten. Schließlich fing die Tierärztin die knapp zwei Meter lange Schlange ein und nahm sie in Obhut.
Polizei: Keine Gefahr für die Öffentlichkeit
Eine Boa Constrictor ist eine Würgeschlange und kann bis zu viereinhalb Meter lang werden. Sie gilt zwar als gefährlich - in diesem Fall sei von ihr aber wohl keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgegangen, so die Polizei. Das auf höhere Temperaturen angewiesene Tier sei sehr träge gewesen und habe sich während des knapp zwei Stunden dauernden Einsatzes kaum bewegt. Wenn die Schlange nicht entdeckt worden wäre, hätte sie wohl nicht lange überlebt, so der Sprecher.
Ermittler hoffen auf Hinweise
Die Polizei geht davon aus, dass die Boa Constrictor ausgesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund würden strafrechtliche Ermittlungen im Hinblick auf das Tierwohl geprüft, hieß es. Die Polizei hofft bei der Suche nach dem bislang unbekannten Tierhalter auf Unterstützung aus der Bevölkerung. Hinweise werden unter der Telefonnummer (04431) 9410 entgegengenommen.
Nicht der erste Schlangenfund in Niedersachsen
In Niedersachsen hatte es im Sommer mehrere Zwischenfälle mit privat gehaltenen Schlangen gegeben. Im Landkreis Wolfenbüttel war eine Halterin von einer Klapperschlange gebissen worden, sie schwebte daraufhin zeitweise in Lebensgefahr. Die 35-Jährige hielt 115 Schlangen ohne Genehmigung in Kisten in ihrer Wohnung. In Hannover entwischte binnen weniger Wochen gleich zweimal eine Python. Die Landestierschutzbeauftragte Michaela Dämmrich forderte in der Folge einen Verzicht für die Privathaltung gefährlicher Tiere.