Knapper Wohnraum auf Spiekeroog: OVG kippt Bebauungsplan
Der Bebauungsplan der Insel Spiekeroog hat einer Klage nicht Stand gehalten: Das Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag den Klägern Recht gegeben.
Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Eine Urteilsbegründung liegt nach Informationen von NDR Niedersachsen noch nicht vor. Doch ein Sprecher sagte, dass das Gericht zwar davon ausgehe, dass eine Gemeinde solche Regelungen über einen Bebauungsplan umsetzen kann - aber nicht so.
Immer weniger Wohnraum
Der umstrittene Plan sieht vor, dass Immobilienkäufer auf Spiekeroog, die Ferienwohnungen vermieten wollen, bei einer Gesamtfläche von mehr als 120 Quadratmeter auch einen Teil der Immobilie als normale dauerhafte Wohnung anbieten müssen. Der Hintergrund: Es gibt immer weniger Wohnraum für Insulaner - und dieser wird immer teurer.
Eine Familie aus Bremen klagt nun gegen diesen Bebauungsplan. Sie hat auf Spiekeroog ein Haus mit drei Ferienwohnungen gekauft und will auch alle drei als solche nutzen.
