Stand: 13.07.2022 07:38 Uhr

"Goldjunge" aus Schortens muss endgültig ins Gefängnis

Einem Angeklagten (r) werden bei Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg von einem Justizbeamten die Handschellen abgenommen. © dpa Foto: Mohssen Assanimoghaddam
Der Angeklagte war in mehren Prozessen verurteilt worden. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. (Archivbild)

Der unter dem Spitznamen "Goldjunge" aus Schortens bekannte Falschgoldhändler muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Er hatte in großem Stil im Internet angebliche Goldbarren verkauft und nur klein und mit dem englischen Fachbegriff "plated" darauf hingewiesen, dass sie nicht aus massivem Echtgold bestanden. In mehreren Verfahren war der 27-Jährige verurteilt worden. Er selbst vertrat die Ansicht, dass seine Kunden von ihm ausreichend informiert waren. Zurzeit bereitet das Osnabrücker Landgericht ein weiteres Verfahren gegen Tobias G. vor. Da geht es um den Vorwurf, der 27-Jährige habe 2020 einem Unternehmer aus Düsseldorf auf dem Parkplatz des Osnabrücker Zoos 57 falsche Goldbarren für 76.000 Euro verkauft.

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Blick auf den Lappan, das Wahrzeichen der Stadt Oldenburg. © NDR Foto: Julius Matuschik
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NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 13.07.2022 | 06:30 Uhr

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