Gericht spricht Eltern von Frühchen 130.000 Schmerzensgeld zu
Das Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) hat einem Kind, das auf einem Auge erblindet ist, 130.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nach Einschätzung der Richter wurde es zu spät augenärztlich untersucht, teilte das OLG am Montag mit. Das Kind war 2016 als Frühchen geboren worden und hat auf dem anderen Auge eine hochgradige Sehbehinderung. Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage zuvor mit dem Hinweis abgewiesen, dass Frühgeborene ein erhöhtes Risiko einer Netzhautablösung hätten. Das Kind war daher nach seiner Geburt in der beklagten Klinik drei Monate lang regelmäßig untersucht worden. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus hatten die Ärzte eine weitere Kontrolle nach drei Monaten empfohlen, jedoch hatte sich bereits nach fünf Wochen die Netzhaut abgelöst. Ein gerichtlicher Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass dies hätte verhindert werden können, wenn das Kind früher untersucht worden wäre. Das OLG sprach den im Namen des Kindes klagenden Eltern rund 50.000 Euro mehr zu als gefordert. Es werde sein Leben lang auf Hilfen angewiesen sein, so das Gericht in seiner Mitteilung. Das Urteil gegen die Klinik wurde bereits am 1. März gesprochen, ist aber noch nicht rechtskräftig.