Bankkunden um 128.000 Euro betrogen - Strafe für Mitarbeiter
Das Amtsgericht Vechta hat einen 25-jährigen ehemaligen Bankangestellten wegen Untreue zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, von Juli bis Dezember 2019 den Verfügungsrahmen von zwei Bankkunden erhöht und dann mittels sogenannter Beraterkarten fast täglich 500 Euro vom Geldautomaten abgehoben zu haben. In 95 Fällen kam ein Schaden in Höhe von 128.000 Euro zusammen. In weiteren Fällen hatte der Angeklagte direkt Überweisungen an sich veranlasst. Als Begründung nannte der 25-Jährige, das Geld für seine Spielsucht gebraucht zu haben. Er bereue die Tat und es gebe eine Vereinbarung mit seinem früheren Arbeitgeber, dass er die Schadenssumme in Raten zurückzahlen werde. Das Gericht gab dem Verurteilten als Auflage auf, eine Therapie zu absolvieren.
