E-Roller und Alkohol: Was Nutzern bei Verstößen droht
Seit ihrer Zulassung erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit - allerdings sind Fahrende oft berauscht. Die Polizei kritisiert das und gibt Tipps. Auch Gerichte werden deutlich.
Das Landgericht Lüneburg hat entsprechendes Durchgreifen gegen alkoholisierte E-Scooter-Fahrer nun mit einem Beschluss untermauert. Darin bestätigten die Richter eine Entscheidung des Amtsgerichts Celle. Das hatte einem alkoholisierten E-Scooter-Fahrer den Führerschein vorübergehend entzogen. Gegen den Mann aus Celle bestehe "der dringende Tatverdacht einer mindestens fahrlässigen Trunkenheitsfahrt", heißt es in dem Beschluss. Eine "solche Straftat habe in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge", so das Gericht.
E-Roller: Großer Erfolg für Präventionsvideo aus Lüneburg
Die Entscheidung, die das Gericht unter der Überschrift "Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis" veröffentlichte, greifen weitere Behörden auf. Die Polizei Lüneburg hat am Mittwoch entsprechende Verhaltensregeln veröffentlicht. Man wolle die Menschen abermals zu der Thematik sensibilisieren, teilte ein Sprecher mit. Die Polizei verweist dazu auf ein eigenes Präventionsvideo, dass in in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Lüneburg erstellt wurde. Binnen eines Jahres wurde es bei Youtube mehr als 100.000 Mal abgerufen. Damit handele es sich um eines der bundesweit erfolgreichsten Präventionsvideos zu E-Scootern, teilte der Sprecher mit.
Tipps und Regeln für die Fahrt mit dem E-Scooter
Die Lüneburger Polizei gibt in diesem Zusammenhang auch Tipps und Verhaltensregeln beim Umgang mit E-Scootern:
- Das Mindestalter zur Nutzung liegt bei 14 Jahren
- Betriebserlaubnis für den E-Scooter und aktuelle Versicherungsplakette sind notwendig
- Helm ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert
- Führerschein ist nicht erforderlich
- Der E-Scooter darf nicht zu zweit oder mit mehr Personen gefahren werden
- Auf dem E-Scooter gelten - wie beim Autofahren - "strenge Alkoholregeln": Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro Bußgeld
- Strenge Grenzwerte gelten auch für Drogen wie Marihuana und Amphetamine
- E-Scooter dürfen nicht in Fußgängerzonen und auf Gehwegen fahren
- Handys dürfen nur mit installierter Halterung benutzt werden