Rechtsrock-Prozess in Lüneburg: Staatsanwalt kündigt Revision an
Im sogenannten Rechtsrock-Prozess hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen. Man sehe es als erwiesen an, dass die Verurteilten als kriminelle Vereinigung agiert haben, sagte die Generalstaatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen am Donnerstag. Die Kammer hatte am Dienstag den 35-jährigen Lasse K. wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Mitangeklagte wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem halben Jahr verurteilt, zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen und eine Verurteilung der fünf Angeklagten als "kriminelle Vereinigung" im Sinne des Strafgesetzbuches gefordert. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Sollte die Revision erfolgreich sein, könnte der Prozess neu verhandelt werden.
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