Stand: 09.08.2023 10:12 Uhr

Betrunken auf E-Scooter - Führerschein vorläufig weg

Vier E-Scooter von Lime stehen auf einem Fußgängerweg aneinandergereiht. © NDR Foto: Julius Matuschik
Auch auf einem E-Scooter gilt die 1,1- Promillegrenze für absolute Fahruntüchtigkeit. Das hat das Lüneburger Landgericht jetzt klargestellt. (Themenbild)

Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seinen Führerschein. Das hat das Landgericht Lüneburg jetzt in einem Beschluss klargestellt. Es gab damit dem Amtsgericht Celle recht, das einem Mann vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen hatte, nachdem dieser von der Polizei betrunken auf einem E-Scooter erwischt worden war. Der Celler hatte fast 1,5 Promille Alkohol im Blut und war mit Schlenkerbewegungen auf der falschen Straßenseite auf einem Radweg gefahren. Die 11. Große Strafkammer des Landgerichts sieht darin den dringenden Tatverdacht einer mindestens fahrlässigen Trunkenheitsfahrt. Denn der Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gelte auch für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, so das Gericht – und diesen Wert habe der Mann überschritten. Bei einer solchen Straftat werde in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen, stellten die Lüneburger Richter fest. Der Mann bekommt seinen Führerschein vorerst nicht zurück. Wie die Sache endgültig ausgeht, ist aber noch offen: Darüber muss das Celler Amtsgericht nun noch entscheiden.

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Ein alter Kran im Lüneburger Hafenviertel. © NDR Foto: Julius Matuschik
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NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 08.08.2023 | 13:30 Uhr

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