Dreifachmord in Bispingen: Lebenslange Haft für Angeklagten
Im Prozess um den Dreifachmord in Bispingen ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Lüneburger Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige für den gewaltsamen Tod seiner Lebensgefährtin und ihrer zwei Kinder verantwortlich ist. Der Angeklagte sei ein brutaler, gefährlicher Sexualstraftäter, der seinen Hang trotz einer früheren Therapie nie ablegen konnte, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Nach der Tat, zu der auch die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens gehört, hatte die Staatsanwalt am Dienstag genau dieses Urteil gefordert; der Verteidiger des Mannes aus Bremen hatte in seinem Plädoyer lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel gezogen.
Angeklagter schweigt bis zum Schluss
Der Angeklagte blieb bei seinem Schweigen. Zuvor zeigte ein psychiatrischer Gutachter die Entwicklung des Beschuldigten in einer zerrütteten Familie auf, der schon in der Kindheit zu Gewalt neigte und immer wieder durch Strangulieren auffiel. Mit 15 Jahren kam er demnach für zwölf Jahre in den Maßregelvollzug. Im Laufe des Prozesses hatte auch die ältere Schwester des Angeklagten ausgesagt. Sie berichtete, dass der 35-Jährige schon als Teenager mehrfach Mädchen gewürgt und belästigt habe.
Leiche der Tochter wurde in der Nähe von Schneverdingen gefunden
Im Haus der Mutter in Bispingen waren im Mai 2021 die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes entdeckt worden. Die Leiche der Tochter war später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden worden. Der Angeklagte war nicht der Vater der Kinder. Die beiden Väter und die Großmutter traten im Prozess als Nebenkläger auf.
