Vor dem Bundesverfassungsgericht hängt ein Hinweisschild mit der Aufschrift Bundesverfassungsgericht und dem Bundesadler. © picture alliance/dpa/Uli Deck Foto: Uli Deck

Verdächtiger im Mordfall Frederike ist wieder auf freiem Fuß

Stand: 16.07.2022 12:59 Uhr

Der Mordverdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike aus Hambühren bei Celle ist unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht angeordnet.

Die Karlsruher Richter gaben dem Eilantrag des Mannes teilweise statt. Im zuständigen Zweiten Senat war dies allerdings umstritten: Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Auflagen sollen sicherstellen, dass der Mann sich nicht absetzen kann. Er muss Ausweis und Pass abgeben, sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft melden und darf die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen.

VIDEO: Mordfall Frederike: Was ist ein Freispruch wert? (22.03.2022) (9 Min)

Fall Frederike: Unklarheit über geplanten Prozess in Verden

Eine Sprecherin des Landgerichts Verden teilte mit, dass der Verdächtige bereits am Freitag auf freien Fuß kam. In Verden sollte im August der erneute Prozess gegen den Mann beginnen. Ob dieser wie geplant stattfinden wird, war zunächst unklar. Das Landgericht kündigte eine Mitteilung zum weiteren Vorgehen an.

Fall wegen DNA-Spuren neu aufgerollt

Der Mann wird verdächtigt, 1981 die 17-jährige Frederike vergewaltigt und erstochen haben. Er war 1982 in einem ersten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach seiner erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) endete ein zweites Verfahren ein Jahr darauf mit einem Freispruch. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren durch das Landeskriminalamt Niedersachsen kommt der Mann aber als Täter wieder in Betracht. Er wurde deshalb im Februar erneut verhaftet.

Fall Frederike: Änderung der Strafprozessordnung ermöglicht Verhaftung

Grundlage für die erneute Verhaftung war eine umstrittene Änderung der Strafprozessordnung, die kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft trat. Vorher war es nur in wenigen Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa wenn er ein Geständnis ablegte. Seit Ende 2021 geht das auch, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" auftauchen. Die Regelung ist aber auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.

Kritik an Reform der Strafprozessordnung

Kritiker sehen durch die Neuregelung den Grundsatz verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal verfolgt werden dürfe. Es sei offen, ob eine Neuregelung verfassungskonform sei, die eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in solchen Fällen erlaubt, teilte das Bundesverfassungsgericht nun mit. Das könne erst im nun anstehenden Hauptverfahren geklärt werden.

Vater des Mädchens kürzlich gestorben

Der Vater des getöteten Mädchens ist im Juni dieses Jahres im Alter von 79 Jahren gestorben. Er hatte jahrelang für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft. Mit seiner Petition "Gerechtigkeit für Frederike" sammelte Hans von Möhlmann 105.000 Unterschriften.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.07.2022 | 12:00 Uhr

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