Urteil: Welfenprinz muss österreichischen Wohnsitz verlassen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst August Senior im Vollrausch unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hatte. Zum Schutz des Paares verfügte die Richterin daher, dass der 67-Jährige in den kommenden drei Jahren nicht auf seinem Anwesen Auerbach in Grünau leben darf. Wie der Österreichische Rundfunk (ORF) berichtet, darf er sich zudem gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland-Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalter-Ehepaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Die Richterin betonte demnach, die Auflagen sollten dem Angeklagten helfen. Ernst August Senior zeigte sich jedoch empört: "unmöglich", "undenkbar", sagte er. Er lebe dort seit 50 Jahren.
Bedauern am Morgen
Am Dienstagmorgen hatte der 67-Jährige vor Gericht erklärt, er übernehme die Verantwortung. Er bedauere das Geschehene außerordentlich und sei bereit, für die Schäden aufzukommen, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Zugleich bekannte er sich aber nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Welfenprinzen vorgeworfen, im Alkohol- und Medikamentenrausch mehrfach Polizeibeamte und andere Personen bedroht und teils angegriffen zu haben. Angeklagt war Ernst August Senior unter anderem wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Nötigung. Das Strafmaß hätte mit bis zu drei Jahren Haft deutlich höher ausfallen können.
Zeugenaussage: Polizistin mit Baseballschläger bedroht
Der Prozess drehte sich um mehrere Vorfälle im Sommer 2020. Ausgangspunkt war der Notruf eines als verwirrt eingeschätzten älteren Herrn bei der Polizei, der sich bedroht fühlte und sich als krank bezeichnet hatte. Als die Streife auf dem Anwesen des Anrufers eintraf, stellte sich heraus, dass es sich dabei um Ernst August Prinz von Hannover handelte. Dieser soll betrunken gewesen sein, sich erst aggressiv gegenüber dem dort ebenfalls wohnenden Verwalter verhalten, seine Wut dann aber auch gegen die Polizisten gerichtet haben und handgreiflich geworden sein. Außerdem sei er auf die Beamten mit einem Messerschleifer losgegangen, berichteten Zeugen im Prozess. Nach dem Vorfall habe es weitere Eskalationen gegeben, heißt es. So sei der 67-Jährige erneut sehr aggressiv gewesen, als die Beamten das gegen ihn ausgesprochene Waffenverbot vollstrecken wollten. Eine Polizistin sagte aus, dass er ihr zudem aus einem Taxi heraus mit einem Baseballschläger zu verstehen gegeben habe, dass er ihr damit den Schädel einschlagen werde.
Ernst August in Ausnahmesituation?
Die Verteidiger argumentierten, Ernst August Senior habe sich nach überstandener Krebsoperation und durch den Konflikt mit seinem Sohn in einer Ausnahmesituation befunden. Außerdem verwiesen sie mehrfach auf die Entschuldigung des 67-Jährigen. Seine Anwaltskanzlei kritisierte gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA, dass ihr Mandant sich einer "massiven medialen Vorverurteilung ausgesetzt" sehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
