Gericht: Geringe Körpergröße ist keine Krankheit
Dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle zufolge ist eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne. Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die knapp 1,50 Meter groß ist.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, wollte die Krankenkasse der Klägerin die Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht übernehmen. Die Frau habe angegeben, sie leide psychisch unter ihrer geringen Körpergröße. Auch sei sie in ihrer Berufswahl eingeschränkt: Sie wollte eine Ausbildung zur Pilotin machen, sei wegen ihrer geringen Körpergröße jedoch abgelehnt worden. Nur drei Prozent der Frauen seien so klein wie sie und sie sei im Alltag eingeschränkt. Deswegen wertete die Frau ihre Größe als Krankheit.
Gericht gibt der Krankenkasse recht
Diese Einschätzung teilte die Krankenkasse nicht - und das Gericht gab ihr recht. Es stützte sich dabei einem Sprecher zufolge auf die einhellige Rechtsprechung, nach der bei einer Frau eine Größe von 1,47 Meter nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei. Ihren Schwierigkeiten im Alltag könne sie mit Hilfsmitteln begegnen, psychische Leiden müsse sie mit therapeutischen Mitteln behandeln, heißt es in dem Urteil vom 5. Juli.