Frank Hanebuth sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts von Hannover. © picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

Rocker verprügelt Mechaniker: Auch Hanebuth erhält Geldstrafe

Stand: 10.11.2022 15:23 Uhr

Im Berufungsprozess gegen den Ex-Boss der "Hells Angels" Frank Hanebuth und vier weitere Angeklagte hat das Landgericht Hannover am Donnerstag das Urteil gesprochen. Es ging um einen Angriff auf einen Kfz-Mechaniker.

Hanebuth und die vier anderen Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt, wie Richterin Karin Goldmann sagte. Ihnen sei es darum gegangen, ihr Opfer "massiv einzuschüchtern". Hintergrund der Entscheidung seien Videos vom Tatgeschehen, so die Richterin. Die Verurteilten gehören laut Anklage zur Rockergruppe "Hells Angels".

Geldstrafe gegen Hanebuth in vierstelliger Höhe verhängt

Hanebuth muss laut Urteil 4.800 Euro zahlen. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für ihn und einen 49-jährigen Angeklagten Geldstrafen gefordert. Für zwei weitere Männer hatte die Anklage drei Monate auf Bewährung gefordert, für einen 48-Jährigen, der das Opfer geschlagen hatte, eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Auch letzterer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt - in Höhe von 3.600 Euro. Die übrigen Männer im Alter zwischen 37 und 49 Jahren müssen Geldstrafen zwischen 1.800 und 4.500 Euro bezahlen

"Hell Angels" waren bei Kfz-Mechaniker in Werkstatt aufgetaucht

Bereits das Amtsgericht Hannover hatte in erster Instanz im August 2020 Geldstrafen in vierstelliger Höhe verhängt. Auch das Landgericht war jetzt überzeugt, dass Hanebuth mit weiteren Männern zugegen war, als der Besitzer einer Kfz-Werkstatt im April 2018 geschlagen wurde. Die Männer sollen ausstehende Mieten in Höhe von 2.500 Euro von dem Mechaniker eingefordert haben. Das Opfer sprach aber auch von einem "Konflikt" um seine Ex-Partnerin. Der Mann verweigerte allerdings die Aussage weitgehend. Richterin Goldmann erklärte, der Mann habe keinerlei Interesse an einer Tatverfolgung - "warum auch immer".

Bei einer Razzia im Zusammenhang mit den Vorwürfen waren verbotene Waffen auf Hanebuths Anwesen gefunden worden. Deshalb war zunächst auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz Teil der Anklage.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 10.11.2022 | 15:00 Uhr

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