Der Plastische Chirurg Bernd Loos hält am 05.04.2013 in Karlsruhe in der Klinik am Stadtgarten zwei verschieden geformte Brustimplantate in den Händen. © picture alliance / dpa Themendienst | Uwe Anspach Foto: Uwe Anspach

Brustvergrößerung: Krankenkasse muss nicht zahlen

Stand: 29.08.2022 12:28 Uhr

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen nicht für eine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden.

Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Sie hatte bereits im Alter von 26 Jahren auf Kosten ihrer Krankenkasse eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen lassen. Aufgrund einer Brustkrebserkrankung mussten beide später entfernt werden. Zwei Jahre nach dieser Operation beantragte sie eine neue Brustvergrößerung und berief sich zur Begründung auf psychische Belastungen. Ihre Krankenkasse verweigerte aber eine Kostenübernahme und begründete dies damit, dass es sich nicht um eine krebsbedingte Rekonstruktion handele.

Revision wurde ausgeschlossen

Das Gericht folgte nun dieser Rechtsauffassung und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Hildesheim. Bei der Klägerin liege weder eine krankheitswertige Beeinträchtigung einer Körperfunktion vor, noch gebe es eine entstellende anatomische Abweichung, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. Subjektive Belastungen durch das Erscheinungsbild könnten ebenfalls keinen Eingriff rechtfertigen, da sich individuelle psychische Reaktionen auf körperliche Veränderungen kaum vorhersehen ließen. Entsprechende Eingriffe hätten daher auch eine unsichere Erfolgsprognose. Eine Revision hat das Gericht ausgeschlossen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 29.08.2022 | 13:00 Uhr

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