Prozess in Göttingen: Messerattacke auf offener Straße
Weil er im Januar 2022 einem ihm unbekannten Mann ein Küchenmesser in den Hinterkopf gerammt haben soll, muss sich ein 35-Jähriger ab dem 19. April vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht davon aus, dass der 35-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war. Der Mann hatte nach der Tat angegeben, Stimmen gehört zu haben. Aus diesem Grund hat sie statt einer Anklage eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht, in der sie dem 35-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorwirft. Sie fordert eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Landgericht Göttingen folgt der Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht. Sie hat ein Hauptverfahren wegen versuchten Mordes eröffnet.