Gericht: Greenpeace-Klage gegen VW hat wenig Erfolgs-Chancen

Stand: 10.01.2023 16:30 Uhr

Nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig hat eine Klage im Klimaschutz-Prozess gegen VW wenig Aussicht auf Erfolg. Die drei Kläger fordern unter anderem das Ende des Verbrennermotors bis spätestens 2030.

Auch wollen sie den Konzern verpflichten, den CO2-Ausstoß 2030 um 65 Prozent gegenüber 2018 zu verringern. Die Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie die "Fridays for Future"-Aktivistin Clara Mayer stützen sich mit ihrer Klage auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 mit der Begründung, "in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein". Hipp und Kaiser sehen als Imker und Waldbesitzer ihren Eigentum durch die von VW "maßgeblich mitverursachte Klimakrise bedroht", heißt es vonseiten der Umweltorganisation Greenpeace.

Greenpeace zeigt sich zufrieden, VW bestätigt

Die Klage sei zwar formal zulässig, dürfte aber wenig Hoffnung auf Erfolg haben, betonte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Greenpeace zeigte sich zufrieden, dass das Gericht die Klage nicht abgelehnt hatte. "Wir sind mitten im Streit und das ist auch gut so", sagte die Anwältin Roda Verheyen am Rande des Prozesses. Der Autokonzern hingegen fühlt sich in seiner Ansicht bestärkt: "Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage." Die Klage könne keinen Erfolg haben. Der Konzern sieht sich als Vorreiter der E-Mobilität und verwies darauf, bis 2026 mehr als 52 Milliarden Euro investieren zu wollen.

Ähnliches Verfahren: Landwirt klagt in NRW

Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 31. Januar verkündigen. Die Anwältin der Klägerinnen und Kläger kündigte an, bei einem entsprechenden Urteil in Berufung gehen zu wollen. In einem weiteren Verfahren hatte im vergangenen Jahr ein Landwirt vor dem Landgericht Detmold (Kreis Lippe) in Nordrhein-Westfalen geklagt. Auch er will durchsetzen, dass VW den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren bis 2030 einstellt. Im Februar soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 10.01.2023 | 07:00 Uhr

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