Usedom: Hoteliers scheitern mit Verfassungs-Beschwerde
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionssschutzgesetz des Bundes als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert.
Die Gemeinschaft der Kläger - insgesamt acht Hoteliers von der Insel Usedom - fordert, dass die Ausgleichszahlungen im Infektionsschutzgesetz eingearbeitet werden. Doch gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlungen seien Ländersache - und alle Bundesländer hätten sich im Bundesrat dagegen entschieden, sagte der geschäftsführende Gesellschafter des Baltic Hotels in Zinnowitz, Tim Dornbusch.
Hoteliers fordern Gleichbehandlung
Den Klägern gehe es nicht um höhere Entschädigungen, so Dornbusch weiter. Sie wollten vielmehr eine Gleichbehandlung erwirken. Für diejenigen, die infiziert sind, seien Entschädigungen gesetzlich geregelt. Das wollten die Hoteliers ebenfalls erreichen. Die Höhe der Ausgleichzahlungen dürfe nicht von Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen abhängen, sondern müsse eine gesetzliche Grundlage haben, argumentieren sie.
Kläger wollen noch nicht aufgeben
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung aber auch den Hinweis gegeben, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Kläger noch nicht ausgeschöpft seien. Als nächsten Schritt erwägen die Hoteliers laut Dornbusch eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.
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