Stand: 30.01.2020 17:39 Uhr

Polizei nennt künftig Nationalität von Verdächtigen

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ändert ihre Informationspolitik. Vom 1. Februar an wird bei Berichten über Straftaten die Staatsangehörigkeit der Verdächtigen und Täter genannt. Das hat Innenminister Caffier am Donnerstag im Landtag angekündigt. Die Nennung der Nationalität gelte für alle Fälle, egal ob sie Deutsche oder Ausländer seien. Wenn ein Tatverdächtiger mehrere Staatsangehörigkeiten habe, würden alle genannt.

Caffier will rechtspopulistischem Vorgehen entgegengenwirken

Der CDU-Politiker nannte Transparenz als Grund für den Kurswechsel. Für Caffier ist das Umsteuern ein Beitrag gegen "Gerüchte und Mutmaßungen". Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt seien, werde oft der "haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen". Diesem oft rechtspopulistischem Vorgehen werde jetzt entgegengewirkt.

Landesregelung soll Mitarbeiter entlasten

Caffier sagte außerdem, er wolle die Mitarbeiter in den einzelnen Polizeidienststellen nicht "in schwierige Situation bringen". Ihnen soll die Entscheidung durch ein einheitliches Vorgehen in den beiden Präsidien abgenommen werden. Bundesweit gebe es kein abgestimmtes Vorgehen, bedauerte Caffier. Die Innenminister konnten sich bei einem Treffen im Dezember nicht auf eine einheitliche Regelung einigen - viele Bundesländer wie Baden-Württemberg verzichten auf eine grundsätzliche Erwähnung der Nationalität.

Auch Hamburg nennt Nationalität in Meldungen

Die Nachbarländer Hamburg und Brandenburg haben den Kurswechsel dagegen vollzogen - Hamburg nennt die Nationalität immer, in Brandenburg wird sie laut Polizeipräsidium in Potsdam immer genannt, "wenn sie für den Fall von Relevanz ist". Am Ende müssten Journalisten entscheiden, wie sie mit den Informationen umgingen.

DJV-Landesgeschäftsführerin verweist auf Pressekodex

Die Landesgeschäftsführerin des Deutschen Journalistenverbandes, Corinna Pfaff, warb für einen zurückhaltenden Umgang mit der Angabe von Nationalitäten, um Vorurteilen und Ressentiments zu begegnen. Pfaff verwies auf den Pressekodex des Presserats. Demnach ist die Nennung der Nationalität nicht untersagt. Die Richtlinie 12.1. empfiehlt jedoch darauf zu achten, "dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt." In der Regel sollte die Zugehörigkeit nicht erwähnt werden, "es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse". Eine Erwähnung sollte Vorurteile gegenüber Minderheiten nicht schüren.

Linken-Innenexperte: Regelung kann zur Versachlichung beitragen

Der Innenexperte der Linksfraktion, Peter Ritter, forderte eine unaufgeregte und differenzierte Kriminalitätsberichterstattung. Das könne auch die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen umfassen. Da die Landesregelung auch die Nationalität deutscher Tatverdächtiger nenne, könne sie zur Versachlichung beitragen. "Deutsche Straftäter machen in Mecklenburg-Vorpommern etwa unter Mehrfachtätern die mit Abstand größte Gruppe aus."

AfD: Forderung "überraschend schnell erfüllt"

Kritischer sieht das Thema die SPD-Fraktion: Die Herkunftsnennung könne zu einer verzerrten Wahrnehmung der Realität führen, wenn das Medien in ihrer Berichterstattung "unreflektiert" übernähmen und rechte Parteien ihre fremdenfeindliche Propaganda darauf gründeten, so die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Martina Tegtmeier. "Ich bedauere sehr, dass das Vorgehen des Innenministers mit meiner Fraktion nicht vorher besprochen worden ist." Die AfD-Fraktion sieht sich bestätigt: Der Innenminister habe eine Forderung seiner Fraktion "überraschend schnell erfüllt", erklärte der Vorsitzende Nikolaus Kramer.

Integrationsbeauftragte: Regelung darf nicht diskriminieren

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali Radovan, findet lobende und kritische Worte. Es sei gut, dass der Innenminister Rechtspopulismus und Fake-News entgegenwirken wolle. Wichtig sei, zu prüfen, ob es einen sachlichen Bezug zwischen der Tat und der Herkunft von Straftätern gebe. Die jetzt geplante Regelung dürfe nicht zu diskriminierenden Verallgemeinerungen führen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 30.01.2020 | 11:00 Uhr

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