Mecklenburgische Seenplatte: Einstallpflicht für Geflügel vom 1. November an
Vom 1. November an müssen im Kreis Mecklenburgische Seenplatte Gefügelbestände ab einer Größe von 1.000 Tieren eingestallt werden. Wie die Kreisverwaltung am Donnerstag weiter mitteilte, dient die Verfügung dem Schutz vor der Geflügelpest. Geflügelhalter sollten ihre Tiere grundsätzlich von Wildvögeln fernhalten, hieß es. Einstreu und Futter sollten so gelagert werden, dass sie nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen können. | 28.10.2021 17:26
