Kabinett: Nur zwei Weihnachtsgäste für Ungeimpfte
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat die Ausnahmen von den Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren sowie für ungeimpfte Schwangere verlängert. Die Kontakt-Einschränkungen wurden an die des Bundes angepasst.
Damit Kinder und Jugendliche ab zwölf nicht von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen werden, wenn die Eltern gegen eine Corona-Impfung sind, können sie bis Ende April 2022 dennoch an 2G- und 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Die entsprechende Ausnahmeregel hat die Landesregierung über den 31. Dezember hinaus verlängert, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Kinder, die noch nicht sieben Jahre alt sind, sind von diesen Regelungen sowieso ausgenommen. Kinder von sieben bis elf Jahren auch, wenn sie negativ getestet sind.
Für Ungeimpfte höchstens zwei Besucher
Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Mecklenburg-Vorpommern an die bundesweiten Regeln angepasst. Ein Haushalt, in dem sich eine ungeimpfte Person im Alter ab 14 Jahren befindet, kann höchstens von zwei anderen Personen besucht werden, egal ob diese geimpft sind oder nicht. Das sei von allen zu beachten, die über Weihnachten Besuch bekommen wollen, sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD). Die Regelung gilt ab Donnerstag.
Drei Besucher für jeden Pflegeheim-Bewohner
Außerdem können in den Pflege- und Altenheimen die Bewohner vom 23. bis zum 28. Dezember täglich bis zu drei Besucher empfangen, die vorher nicht schriftlich angemeldet waren, so Drese weiter. Für Silvester erließ die Landesregierung unterdessen ein Feuerwerks-Verbot auf von den Bürgermeistern benannten öffentlichen Plätzen und Flächen. Die Ministerpräsidentin appellierte, auch im privaten Bereich auf Feuerwerk zu verzichten.
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