In MV sitzen 13 Männer in Sicherungsverwahrung
In der Sicherungsverwahrung in Mecklenburg-Vorpommern sind Zimmer frei. Von den 20 Plätzen in der JVA Bützow sind 13 belegt.
In der ans Gefängnis in Bützow angegliederten Sicherungsverwahrung sind zurzeit 13 verurteilte Straftäter untergebracht. Wie das Justizministerium mittteilte, sind sieben Plätze zurzeit frei. Die 13 Männer haben ihre Strafe im Gefängnis verbüßt, gelten aber als so gefährlich, dass laut Gerichtsentscheidung die Allgemeinheit vor ihnen geschützt werden muss. Beim Vollzug der Sicherungsverwahrung kooperiert Mecklenburg-Vorpommern mit Brandenburg, um den Betroffenen „spezialisierte und individuell zugeschnittene“ Therapien anbieten zu können, wie Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) sagte. Deshalb sind Sexualstraftäter aus Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Sicherungsverwahrung verhängt wurde, in Brandenburg untergebracht. Dafür leben brandenburgische Gewalttäter in Sicherungsverwahrung in Bützow.
Zimmer mit Bad und Küchenzeile
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss sich die Sicherungsverwahrung deutlich von der Strafhaft unterscheiden. Daraufhin wurde in Bützow eine eigene, abgetrennte Abteilung für diese Menschen errichtet. Wer dort untergebracht wird, hat ein eigenes Zimmer mit kleinem Bad und Küchenzeile. Bundesweit sitzen derzeit 600 Straftäter nach verbüßter Haft in Sicherungsverfahren. 400 weitere Straftäter, für die Sicherungsverwahrung angeordnet ist, sitzen noch im Gefängnis. Gerichte können im Urteil eines Strafprozesses die Sicherungsverwahrung anordnen oder nach der Haftverbüßung prüfen lassen, wenn es sich um schwere Verbrechen handelt. In den meisten Fällen muss der Angeklagte aber zuvor bereits mindestens einmal wegen ähnlicher Taten verurteilt worden sein. Sicherungsverwahrung gilt nicht "lebenslang". Die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung müssen regelmäßig überprüft werden.
"Gefahr für die Allgemeinheit der Frauen"
Im August verurteilte das Landgericht Rostock zum Beispiel einen 37 Jahre alten Mann, der im Mai 2020 einen Bekannten aus Mordlust getötet hatte, zu lebenslanger Haft und - für den Fall einer vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung - zur anschließenden Sicherungsverwahrung. Derselbe Vorsitzende Richter verkündete im November 2020 das Urteil gegen einen damals 41 Jahre alten Angeklagten. Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin wurde auch ihm eine lebenslange Haftstrafe auferlegt. Weil der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts außerdem eine Gefahr „für die Allgemeinheit der Frauen“ ist, droht ihm im Anschluss die Sicherungsverwahrung. Er hatte seinen vermeintlichen absoluten Besitzanspruch an seiner jeweiligen Partnerin auch in mehreren anderen Beziehungen mit Drohungen und Gewalt durchzusetzen versucht.
Sicherungsverwahrung ohne Vorstrafe
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilte das Landgericht Neubrandenburg einen 36-jährigen Mann aus Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zusätzlich ordnete es an, die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft zu prüfen, obwohl der Mann nicht vorbestraft war. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2019 in einer Gartenlaube in Ueckermünde in mindestens vier Fällen einen damals neunjährigen Jungen aus Münster teilweise zusammen mit dessen Stiefvater missbraucht.
