Corona in Praxis: Ermittlungen gegen Schweriner Arzt eingestellt
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Schweriner Arzt, in dessen chirurgischer Praxis im April eine mit Corona infizierte Mitarbeiterin tätig gewesen sein soll, haben keine Hinweise auf einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ergeben.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die Ermittlungen gegen einen Chirurgen aus Schwerin eingestellt. Ihm war Ende April vorgeworfen worden, gegen Corona-Bestimmungen verstoßen zu haben.
Keine Corona-Infektionen bei Patienten
Es bestand der Verdacht, eine Mitarbeiterin habe in der Praxis gearbeitet, obwohl sie mit Corona infiziert gewesen sei und so vielleicht Patienten infiziert. Das wäre ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und im Fall des Falles auch eine Körperverletzung. Dafür heißt es jetzt aber von der Staatsanwaltschaft, hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben. Keine der gut 200 Personen die damals innerhalb einer Woche in der Praxis gewesen waren, war positiv getestet worden. Nach ihnen hatte die Stadt Schwerin damals öffentlich per Aufruf gesucht.
Schweriner OB verteidigt Vorgehen
Der Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) verteidigte die damalige Entscheidung noch einmal. Erst nach Androhung eines Zwangsgeldes habe der Arzt eine Namensliste an das Gesundheitsamt herausgeben. Die Stadt musste anhand der damals vorliegenden Informationen befürchten, dass sich ein größerer Corona-Ausbruch entwickelt.
Der Schweriner Chirurg hat über eine Praxismitarbeiterin ausrichten lassen, dass er sich nicht zu dem Fall äußern will.
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