Corona-Soforthilfe: Mann wegen Subventionsbetruges verurteilt
Das Amtsgericht Neubrandenburg erließ eine Geldstrafe gegen einen Mann aus Ueckermünde, der zu Unrecht Corona-Soforthilfe erhalten hatte.
Ein 31-jähriger Mann aus Ueckermünde ist wegen vorsätzlichen Subventionsbetruges zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Neubrandenburg sah es als erwiesen an, dass der Mann Corona-Soforthilfe im vergangenen Jahr zu Unrecht bekommen hat.
Angeklagter war abwesend
Der Mann selbst war nicht zum Verhandlungstermin erschienen. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten und Geschäftsführer eines Hausmeister-Servicebetriebes in Ueckermünde eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von je 40 Euro. Die zuständige Amtsrichterin schloss sich dem an und erließ einen Strafbefehl von 2.800 Euro. Außerdem muss der Verurteilte die zu Unrecht erhaltene Corona-Soforthilfe von 7.200 Euro komplett zurückzahlen.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten
Nach Auffassung des Gerichtes hatte der Mann im März 2020 Corona-Soforthilfe beim Landesförderinstitut beantragt, obwohl er wusste, dass seine Hausmeisterservice-Firma schon vor der Corona-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte. Der verurteilte Mann hat jetzt zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben.
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