VIDEO: Seit 1. März sind viele Corona-Regeln weggefallen (3 Min)

Corona im Norden: Letzte Auflagen sind weggefallen

Stand: 12.04.2023 15:17 Uhr

Die letzten Corona-Schutzauflagen des Infektionsschutzgesetzes sind am 7. April ausgelaufen. Bereits im Februar waren die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr sowie die Isolationspflicht vorzeitig beendet worden. Die Corona-Schutzverordnungen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg liefen ebenfalls aus.

In Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen galt für Besucherinnen und Besucher laut bundesweitem Infektionsschutzgesetz noch bis einschließlich Karfreitag, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss. Am 8. April ist diese Regel weggefallen - und damit die letzte bundesweit gültige Auflage zum Corona-Schutz.

Am 1. März waren bereits die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfallen. Auch eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher medizinischer Einrichtungen gibt es seitdem nicht mehr. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister am 14. Februar geeinigt.

Maskenpflicht im Fernverkehr am 2. Februar ausgelaufen

Die Maskenpflicht im Fernverkehr von Bahnen und Bussen wurde bundesweit am 2. Februar beendet. Im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr hatte Schleswig-Holstein die Maskenpflicht bereits am am 1. Januar beendet. Hamburg zog am 1. Februar nach, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Tag später. Das Tragen medizinischer Masken im ÖPNV wird nur noch "empfohlen". Auch für den Flugverkehr wurde die Maskenpflicht bereits aufgehoben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

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Eine FFP2-Maske liegt auf einer Verpackung. © NDR Foto: Kathrin Weber

Maskenpflicht: Wo gilt sie noch?

Für Pflegepersonal und Heimbewohner war die Maskenpflicht bereits gefallen. Nun gilt sie auch nicht mehr für Besucher. mehr

Keine Corona-Schutzverordnung am Arbeitsplatz mehr

Ebenfalls zum 2. Februar wurde die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die verpflichtete die Betriebe dazu, die Gefährdungen zu beurteilen und Hygienekonzepte festzulegen. Zu den bis dahin noch möglichen Sonderregeln zählten Abstandsgebote, Maskenpflicht oder Homeoffice-Vereinbarungen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sollte ursprünglich wie das Infektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023 gelten.

Keine Isolationspflicht mehr im Norden

Bei der Abschaffung der zuvor bundeseinheitlichen fünftägigen Isolationspflicht für Corona-Infizierte sind Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer vorausgegangen: Seit dem 17. November 2022 ist in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht abgeschafft. In Niedersachsen, Bremen und Hamburg endete die Isolationspflicht am 1. Februar. Zum 12. Februar wurde diese Maßnahme auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben.

Kostenloses "Freitesten" nicht mehr möglich

Sich nach einer Infektion mit einer Bescheinigung durch Schnelltests "freizutesten", ist seit dem 16. Januar 2022 nicht mehr gratis. Nur für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Die Regeln für die Bürgertests waren bereits Ende November 2022 enger gefasst worden. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliarden kostete, wurde damit weiter beschränkt.

Kinderkrankentage

Wenn Eltern wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben müssen, bekommen gesetzlich Versicherte bis Ende 2023 weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage. Pro Kind sind es 30 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Nachrichten | 08.04.2023 | 09:00 Uhr

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