Kostenlose FFP2-Masken: Schlangen vor Hamburger Apotheken
Wer über 60 Jahre alt oder chronisch krank ist, kann seit Dienstag drei FFP2-Masken zum Schutz vor dem Coronavirus bekommen - zunächst kostenlos.
Am ersten Tag der Gratis-Ausgabe bildeten sich vor einigen Hamburger Apotheken Warteschlangen. "Wir haben ordentlich was zu tun, manche Apotheken haben keine Masken mehr", sagte der Präsident der Apothekerkammer Hamburg, Kai-Peter Siemsen. Vor seiner eigenen Apotheke in Eilbek habe sich am Morgen eine lange Schlange gebildet, zeitweise seien ihm sogar die FFP-2-Masken ausgegangen, berichtete Siemsen. Erst am Nachmittag konnte die Ausgabe demnach weitergehen, nachdem Masken aus einem externen Lager nachgeholt wurden.
Nach einer ersten Schätzung der Apothekerkammer hatten zwei Drittel der Apotheken die Masken vorrätig. Mehrere berichteten aber, dass sie bei ihnen schnell vergriffen gewesen seien.
Mehr als 600.000 Hamburger haben Anspruch
Die Apotheken hatten nur wenig Zeit, die Bestellungen aufzugeben - erst in der vergangenen Woche hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen Plan bekannt gemacht. Die Apothekerkammer schätzt, dass mehr als 600.000 Menschen in Hamburg einen Anspruch auf die Masken haben.
Personalausweis mitbringen
In einem ersten Schritt sollen ab Dienstag über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen drei Masken gratis in der Apotheke holen können. Zum Abholen ist Zeit bis zum 6. Januar. Laut Informationen des Gesundheitsministeriums genügt dazu die Vorlage des Personalausweises "oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen". Zur Abholung könne auch eine andere Person bevollmächtigt werden.
Krankenkassen sollen später Coupons verschicken
Im zweiten Schritt können Berechtigte ab 1. Januar weitere zwölf Masken erhalten. Dafür sollen sie von der Krankenkasse Coupons für zweimal je sechs FFP2-Masken bekommen - vorgesehen ist dafür dann ein Eigenanteil von jeweils zwei Euro für je sechs Masken. Den Bund kostet die Aktion insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.
Diese Gruppen haben einen Anspruch:
Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht laut Bundesgesundheitsministerium, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- Chronische Herzinsuffizienz
- Chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- Aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie
- Stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Auch FFP2-Masken bieten keinen vollständigen Schutz
FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber auch keinen 100-prozentigen Schutz. "Eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt.
