Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält eine schwarze FFP2-Maske in der Hand. © picture alliance/dpa Foto: Michael Kappeler

Corona-Regeln: Was die neuen Pläne für Hamburg bedeuten könnten

Stand: 04.08.2022 18:29 Uhr

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober eine ausgeweitete Maskenpflicht verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor.

Hamburgs aktuelle Corona-Verordnung ist noch bis zum 17. August gültig. Sie wird wahrscheinlich zunächst nochmal um einen Monat verlängert. Was dann für den Herbst gilt, stehe laut Gesundheitsbehörde noch überhaupt nicht fest. Der Gesetzesentwurf, den Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam vorgestellt hatten, betrifft den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023.

Hamburgs Sozialbehörde reagiert zurückhaltend

Die Hamburger Sozialbehörde reagierte zurückhaltend auf die von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Corona-Regeln. Dabei handele es sich zunächst um einen Entwurf, der nun im Bundestag beraten und gegebenenfalls verändert werde, sagte Behördensprecher Martin Helfrich dem Hamburg Journal. Erfreulich sei, dass Bundesländer wie Hamburg damit wieder die Möglichkeit hätten, Corona-Schutzmaßnahmen zu beschließen, wenn sie es für angemessen halten. "Ob und welche Infektionsschutzmaßnahmen gegen Corona überhaupt noch erforderlich sein werden, das bemisst sich natürlich daran, welches Infektionsgeschehen tatsächlich im Raum steht."

Gesetzesentwurf mit Spielräumen bei Maskenpflicht

Nach den Vorschlägen der beiden Bundesministerien soll es im Herbst bei der Maskenpflicht in Flugzeugen und in Fernzügen der Bahn bleiben. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll es bundesweit eine Masken- und Testpflicht geben.

Darüber hinaus sollen die Länder selbst festlegen können, ob eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr gelten soll. Auch über eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen die Bundesländer selbst entscheiden. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Keine Schulschließungen und Lockdowns vorgesehen

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Schulschließungen und Lockdowns soll es auf keinen Fall mehr geben.

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, soll eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

Vorschläge gehen als nächstes ins Bundeskabinett

Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzesentwurf befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.

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Ein Corona-Schnelltest und eine FFP2-Maske liegen auf einem roten Hintergrund. © picture alliance / zb Foto: Kirsten Nijhof

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NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 04.08.2022 | 15:00 Uhr

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