Prozess um Rolling-Stones-Karten: Verteidigung fordert Freisprüche
Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert haben die Anwälte der Angeklagten am Donnerstag schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten und sagten, die Korruptionsanklage hätte nie erhoben werden dürfen.
Wenn das Vertrauen der Hamburger in ihre Behörden erschüttert sei, so Rechtsanwalt Matthias Frommann, dann nicht durch das Verhalten der Angeklagten, sondern durch die Staatsanwaltschaft. Die habe mit ihren Vorwürfen gegen den früheren Bezirksamtschef Nord Harald Rösler (SPD) und dessen Stellvertreter den Eindruck erweckt, sie seien Schwerverbrecher.
Freikarten seien "übliche Praxis"
Im Prozess hätten sich die Vorwürfe als "heiße Luft" entpuppt. Rösler und sein Stellvertreter hätten nichts Verbotenes getan, als sie 2017 den Stadtpark für den Rolling-Stones-Auftritt für 200.000 Euro vermieteten und 100 Freikarten für das Konzert annahmen. Die Stadt habe bei dem Mietpreis ein gutes Geschäft gemacht. Und solche Freikarten seien seit Jahrzehnten übliche Praxis, so auch Rechtsanwalt Johann Schwenn.
Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe
Tatsächlich hat auch die Staatsanwältin die schwersten Vorwürfe der Untreue und Bestechung in ihrem Plädoyer zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Rösler elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Zudem forderte sie eine sogenannte Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als 15.000 Euro. Das Landgericht will das Urteil in etwa zwei Wochen verkünden.
