Hamburg bekommt Fluggast-Daten von Urlaubern
Hamburgs Gesundheitsämter wissen ab sofort, wer eine Flugreise in ein sogenanntes Risikogebiet unternommen hat. Um neue Ausbrüche des Coronavirus möglichst zu verhindern, werden den Ämtern die Fluggast-Daten mit Namen und Adressen übermittelt. Das teilte die Hamburger Sozial- und Gesundheitsbehörde auf Nachfrage von NDR 90,3 mit.
Gesundheitsämter kontrollieren Quarantäne
Betroffen sind Urlauberinnen und Urlauber, die zum Beispiel aus der Türkei, aus Israel, Marokko, den USA oder Russland nach Hamburg zurückkommen. Diese Länder stehen derzeit auf der Liste der vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete. Rückkehrende aus diesen Ländern müssen sich bei den Behörden melden und sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Diese kann nur mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden, den beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz in Hamburg für alle Urlauberinnen und Urlauber kostenpflichtig anbietet.
Da den Gesundheitsämtern jetzt Namen und Adressen der Reisenden aus Risikiogebieten vorliegen, können sie die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. In Stichproben werde das geschehen, kündigte die Gesundheitsbehörde im Gespräch mit NDR 90,3 an. Wer sich nicht an die Quarantäne halte oder kein negatives Testergebnis vorweisen könne, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Zwischen 500 und 10.000 Euro würden fällig, wenn die Quarantäne nicht eingehalten werde, sagte der Behördensprecher.
Behörde will zweites Ischgl verhindern
Zudem will die Sozial- und Gesundheitsbehörde auch alle anderen Urlaubsgebiete beobachten. Oberstes Ziel sei es, ein zweites Ischgl zu verhindern. Reisende hatten das Virus aus dem österreichischen Skigebiet auch mit nach Hamburg gebracht, obwohl die Region damals noch nicht zu den Corona-Risikogebieten gezählt wurde. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Bremen, teilte die dortige Gesundheitsbehörde auf Nachfrage mit.
Im Rahmen des umfangreichen Gesetzespakets zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19-Pandemie wurde Ende März das "Gesetz zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften" durch eine Regelung ergänzt, die die Gesundheitsämter ermächtigt, Fluggast-Daten direkt beim Luftfahrt-Unternehmen oder - ersatzweise - beim Bundesverwaltungsamt zu erheben. Die deutschen Gesundheitsminister haben sich unterdessen am Mittwoch noch nicht endgültig auf schärfere Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrende geeinigt.
