Cum-Ex-Affäre: Kölner Oberstaatsanwältin sagt aus
Zum 20. Mal hat am Freitag der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Cum-Ex-Affäre um die Hamburger Warburg Bank getagt. Als einzige Zeugin war die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker geladen.
Zur zentralen Frage, nämlich nach möglichem politischen Einfluss, wollte Brorhilker bislang nichts sagen. Zumindest nicht im öffentlichen Teil der Sitzung. Sie darf nur sehr begrenzt öffentliche Erklärungen abgegeben. Unter anderem deshalb, weil es noch laufende Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Warburg gibt. Erst vor wenigen Monaten hat es in Hamburg bei der Finanzbehörde und bei Privatpersonen Durchsuchungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegeben. Auch bei dem früheren Hamburger Bundestagsabgeordneten der SPD, Johannes Kahrs. Dafür hat Brorhilker aber von zahlreichen Beweisen gegen Warburg berichtet, die durchaus ein neues Licht auf den Fall werfen.
Schon früh Hinweise auf illegale Geschäfte
Im Kern geht es darum, dass es laut Brorhilker schon 2016 und 2017 viele Hinweise gab, dass Warburg illegale Cum-Ex-Geschäfte gemacht haben soll. Unter anderem berichtete die Staatsanwältin von zwei Kronzeugen. Diese hätten zugegeben, dass sie selbst für Warburg Cum-Ex-Geschäfte abgewickelt hätten. "Bei zwei Tätern, die gestehen, sei man auf der sicheren Seite", so Brorhilker. Und diese Ermittlungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft auch mit dem Hamburger Finanzamt geteilt. Umso mehr, so Brorhilker, sei sie rückblickend erstaunt, dass das Finanzamt die Steuern von Warburg damals nicht zurückhaben wollte.
Top 50 der einflussreichsten Personen
Brorhilker ist Strafverfolgerin in Sachen Cum-Ex in Deutschland. Seit 2013 ermittelt sie in Finanzkreisen, mittlerweile gegen mehr als 1.000 Personen. Gerade erst diese Woche hat das angesehene US-Medienhaus Bloomberg sie unter die Top 50 der einflussreichsten Personen weltweit in diesem Jahr gewählt - als einzige Deutsche. Für Brorhilker sei 2021 das Jahr des Durchbruchs im Cum-Ex-Skandal gewesen, schreibt Bloomberg in seiner Begründung.
Brorhilkers Behörde lieferte Erkenntnisse
Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte kriminell sind. Auch dieses Verfahren gegen zwei Londoner Aktienhändler hatte Brorhilker angestrengt. Ihre Behörde lieferte zudem die Erkenntnisse, die schließlich dazu führten, dass Hamburg Steuern in Millionenhöhe von der Warburg Bank zurückforderte.
