Corona-Krise: Hamburg hebt Schuldenbremse auf

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch den Weg für 1,5 Milliarden Euro neue Schulden im Haushalt 2020/21 frei gemacht. Damit sollen die finanziellen Folgen der Corona-Krise eingedämmt werden. Die Schuldenbremse wurde wegen einer "außergewöhnlichen Notsituation" vorübergehend aufgehoben. In diesen schwierigen Zeiten müssten sich die Bürger auf die Stadt verlassen können, hatte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittag in seiner Regierungserklärung gesagt.
Rückzahlung über 20 Jahre
Ein Tilgungsplan ist bereits festgeschrieben. Die Rückzahlungen sollen im Jahr 2025 starten und über 20 Jahre laufen. So werde dem Senat zusätzliche Bewegungsfreiheit verschafft, um die Herausforderungen in der Krise auch finanziell stemmen zu können, sagte der Haushaltsexperte der SPD-Fraktion, Mathias Petersen.
Corona-Krise - eine außergewöhnliche Notsituation

Der Senat hatte bereits am Freitag einen entsprechenden Antrag für die Bürgerschaftssitzung eingebracht. Konkret sollte die Bürgerschaft feststellen, dass die aktuelle Covid-19-Pandemie eine Naturkatastrophe und die Beeinträchtigung der Wirtschaftsabläufe aufgrund der Krise eine außergewöhnliche Notsituation darstellen, die sich der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg entziehen und deren Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Es war eine Zweidrittel-Mehrheit der Abstimmenden nötig. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hatte nach eigenen Angaben zuvor bereits Zustimmung aus dem Parlament erfahren.
Hilfen für gemeinnützige Einrichtungen
Dressel kündigte am Mittwoch außerdem an, Hamburg wolle sich auf Bundesebene für eine Entlastung gemeinnütziger Einrichtungen einsetzen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. "Neben wirtschaftlichen Hilfen brauchen wir auch geeignete, zeitlich befristete, Regelungen, um den Gemeinnützigkeitssektor steuerlich zu entlasten", so der Senator. Es gehe darum, den steuerlichen Freiraum zu geben, der möglich und nötig sei. Als Beispiele nannte Dressel Spendenaktionen zur Eindämmung und Abmilderung von Corona-Krise, die Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln auch an nicht gemeinnützige Gesellschaften, steuerliche Anreize für das Personal der Wohlfahrtspflege oder die Abschaffung des Spendennachweises für Zuwendungen bis zu 300 Euro.
