Martin Kind vor dem Vereinswappen von Hannover 96 (Bild-Montag) © IMAGO / localpic / Picture Point

50+1 ausgehebelt? Martin Kind, Hannover 96 und die Rolle der DFL

Stand: 31.10.2022 10:30 Uhr

Hannover 96 scheiterte vor Gericht im Streben, Geschäftsführer Martin Kind loszuwerden. Ein von der "Süddeutschen Zeitung" offengelegter Vertrag zeigt, warum. Wurde 50+1 verletzt? Könnte die DFL nun sogar die Lizenz verweigern?

von Andreas Bellinger

Er hat das Geld, er hat die Macht - und möglicherweise den Fußball-Zweitligisten Hannover 96 sogar im Würgegriff. Denn dass der Club aus der niedersächsischen Landeshauptstadt seinen Geschäftsführer Martin Kind loswerden will und mit diesem Begehren vor dem Landgericht Hannover vorerst scheiterte, hat durch eine Recherche der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) eine pikante Note bekommen.

Laut "SZ" gibt es eine bislang geheime vertragliche Vereinbarung aus dem Jahr 2019, die es dem Verein so gut wie unmöglich macht, sich von seinem millionenschweren Investor zu trennen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) winkte den Kontrakt durch - und hatte offenkundig keine Bedenken hinsichtlich der 50+1-Regelung. Was der Angelegenheit eine weitreichende Bedeutung geben könnte.

Was vor drei Jahren zwischen Kind und dem eingetragenen Verein hinter verschlossenen Türen vereinbart wurde, ist der breiten Öffentlichkeit in seiner ganzen Tragweite bislang verborgen geblieben. Die unversöhnlich scheinenden Konfliktparteien - der die Mitglieder von Hannover 96 repräsentierende Verein (e.V.) sowie der Hörgeräte-Unternehmer und Profifußball-Gesellschafter Kind - signierten ein gemeinsames Papier: den sogenannten Hannover-96-Vertrag.

Vertrags-Passus: Ohne Kind geht gar nichts

Der entscheidende Passus des 21-seitigen Kontraktes, welcher der "SZ" vorliegt, ist auf Seite 14 zu finden. Darin heißt es: "H96 e.V. verpflichtet sich, die Satzung der H96 Management GmbH nicht bzw. nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der H96 S&S zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen." Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Sales & Service GmbH und die von ihm als Geschäftsführer geleitete Management GmbH gilt als eigentliche Machtzentrale der Profi-Abteilung.

Die Vereinsstruktur von Hannover 96 © Hannover 96
Die Vereinsstruktur von Hannover 96.

"Geradezu prophetisch", so die "SZ", erscheint in Anbetracht der jüngsten juristischen Streitigkeiten um eine Abberufung Kinds der Zusatz: "Die vorstehende Regelung gilt insgesamt, insbesondere aber für den Passus der Satzung, der Funktion (Bestellung der Geschäftsführung der Gesellschaft) und Besetzung des Aufsichtsrats der Hannover 96 Management GmbH regelt."

Kind ein Geschäftsführer auf Lebenszeit?

Für den e.V. bedeutet dies, dass er nicht mehr ohne Zustimmung der Kapitalseite (also in der Hauptsache Kind) etwas an der vertraglichen Vereinbarung ändern kann und damit auch die Möglichkeit aufgegeben hat, die Satzung so umzugestalten, dass er den Geschäftsführer notfalls entlassen kann. Die Bestellung und Abberufung obliegt allein dem vierköpfigen Aufsichtsrat, der von jeweils zwei Vertretern beider Parteien - also vom e.V. und den Entsandten der Kind-Seite - gebildet wird. Das bedeutet, dass es bei Unstimmigkeiten zwischen beiden Seiten stets zu einer Pattsituation kommen wird. Und die Möglichkeit, wonach beispielsweise der Vereins-Vorsitzende dann das letzte Wort hätte, schließt der 2019 unterzeichnete Vertrag aus.

"SZ": "Brechstange" 50+1 gibt es nicht mehr

"Die juristische Brechstange, die 50+1 in Hannover wahrte, gibt es nicht mehr", sagt "SZ"-Redakteur Philipp Schneider im Sportclub. "Denn die Regel gilt aus meiner Sicht nur dann, wenn der e.V. auch Herr im Haus ist. Das ist er nicht mehr." Eben weil der Geschäftsführer in Hannover nur mehr entlassen beziehungsweise neu eingestellt werden kann, wenn sich beide Parteien einig sind, scheiterte im Juli der Versuch der 96-Vereinsvertreter, auf Beschluss der Gesellschafterversammlung der Management GmbH Kind von seinem Posten abzuberufen.

"Herr Kind hält sich nicht an die Vorgaben des Vereins, obwohl er dazu auch aus unternehmensrechtlicher Sicht verpflichtet ist. So ist ein Arbeiten miteinander nicht mehr möglich." Stellvertretender 96-Vorsitzender Robin Krakau

Doch obschon die Vereinsvertreter nicht weniger als 102 mutmaßliche Verfehlungen des 78-Jährigen vorgebracht haben, wies das Landgericht eine Abberufung aus wichtigem Grund vor gut zwei Wochen ab. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Kind will sich derzeit nicht äußern.

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Weisungsrecht ein stumpfes Schwert

Auf den Hannover-96-Vertrag bezog sich das Landgericht Hannover in seiner Entscheidung unmittelbar. Der Versuch des e.V., mit der Kündigung gegen Kind den Aufsichtsrat zu umgehen, sei ein "satzungsdurchbrechender Beschluss", der im Widerspruch zu den im Kontrakt getroffenen Vereinbarungen stünde. "Auch der Vorwurf der Beklagten", so das Gericht weiter, "dass Martin Kind beharrlich gegen Weisungen des Vereins verstoßen habe, war wegen der fehlenden Abberufungskompetenz nicht entscheidungserheblich."

Die e.V.-Seite hatte gegen Kind unter anderem seine eigenmächtige Verpflichtung von Trainer Stefan Leitl vor dieser Saison ins Feld geführt. Aber: Laut geltender Satzung hätte Kinds Abberufung nun mal der Aufsichtsrat der Management GmbH mehrheitlich beschließen müssen. Ein stumpfes Schwert - dank 96-Vertrag.

Bleibt die Frage, warum der Verein diesen Vertrag überhaupt unterschrieben hat? Ließ die drohende Insolvenz vor drei Jahren keinen anderen Ausweg? Offiziell zeigte sich der e.V. in jenen Tagen jedenfalls hochzufrieden angesichts der dringend benötigten Hilfe in Millionenhöhe durch Kinds Sales & Service GmbH und der Möglichkeit, wieder an den Markenrechten teilhaben zu können. "Eigentlich war es unvorstellbar, dass es diesen Tag gibt. Aber es ist gelungen, dass alle Seiten mit dieser Einigung zufrieden sind", sagte damals e.V.-Präsident Sebastian Kramer.

50+1 - und der Weg durch die Hintertür

Der eigentliche Nutznießer aber dürfte der 78-jährige Kind sein. Im Streben nach einer Ausnahme von 50+1 - wie sie die DFL nur den Werksclubs aus Leverkusen und Wolfsburg sowie der unter dem Unternehmer Dietmar Hopp groß gewordenen TSG 1899 Hoffenheim gewährt - war der Mehrheitsgesellschafter gescheitert. Nun hat er sich durch die Hintertür an der Regel vorbeigeschlichen, die es Investoren eigentlich unmöglich machen soll, sich die Entscheidungshoheit der von den Mitgliedern gewählten Vereinsvertreter im deutschen Fußball einzuverleiben.

Warum hat die DFL den Vertrag durchgewunken?

Hannover 96 hat es also selbst verbockt, sich von Kind loseisen zu können. Oder wie es Schneider im "SZ"-Podcast nennt: "Der Club hat sich selbst ins Knie geschossen." Aber warum hat die DFL den Vertragsabschluss vor drei Jahren durchgewunken? Weil der eingetragene Verein als Alleingesellschafter der Management GmbH weiterhin ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung habe, teilte der Liga-Verband mit. Fragt sich nur, weshalb ein Geschäftsführer sich an diese Weisungen halten soll, wenn drohende Konsequenzen von den eigenen Vertrauten im Aufsichtsrat blockiert werden können?

Muss 96 womöglich um die Lizenz bangen?

"Eine Abberufung aus wichtigem Grund kann weder satzungsrechtlich noch vertraglich ausgeschlossen werden und wurde es auch nicht", argumentiert Präsident Kramer und hofft wie andere e.V.-Vertreter, Geschäftsführer Kind doch noch schassen zu können. Ungeachtet des Gerichtsentscheides und auch ungeachtet der heiklen Klausel im Hannover-96-Vertrag.

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Und was macht die DFL? Erwägt sie nach Bekanntwerden der Folgen, die der heikle Vertrag nach sich ziehen könnte, vielleicht sogar, dem Zweitligisten die Lizenz nicht mehr zu erteilen? Die "SZ" will zumindest eine wachsende Nervosität in der Liga-Zentrale erkannt haben. Sollte sich herausstellen, dass rechtmäßige Weisungen der e.V.-Vertreter nicht beachtet würden, habe die DFL auf Anfrage geschrieben, werde sie "die Vereinbarkeit der gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Konstruktion in Hannover mit der 50+1-Regel neu prüfen". Was in der letzten Konsequenz bedeuten könnte: keine Lizenz für die kommende Saison.

Blaupause für Nachahmer?

Juristisch stünde dies allerdings auf wackeligen Beinen. Richter Carsten Peter Schulze hatte zum jüngsten Urteil vor dem Landgericht bereits klargestellt: "Welche Auswirkungen dies auf den Fußballbetrieb hat, ist etwas, was hier nicht im Mittelpunkt steht." Kind muss sich offenbar nur auf den 2019 von der DFL nicht beanstandeten Vertrag berufen, der das Recht auf seine Abberufung allein dem Aufsichtsrat zubilligt.

Womöglich hat die DFL damit sogar ein Schlupfloch aufgemacht für Nachahmer - ein Trojanisches Pferd, wie die "SZ" mutmaßt. Gesellschafter und Investoren anderer Clubs könnten dem Hannover-Beispiel folgen und dieselben Befugnisse fordern wie ein gleichsam unkündbarer Geschäftsführer Martin Kind. Vorausgesetzt, auch sie finden Vereinsvertreter, die unter einen solch folgenreichen Deal ihre Unterschrift setzen.

Dieses Thema im Programm:

Sportclub | 30.10.2022 | 22:50 Uhr

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