Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung?

Wildunfälle treten besonders häufig im Herbst und Winter auf. Vor allem in der Dämmerung kommt es zu Zusammenstößen zwischen Autos und Wildtieren. Häufige Ursache: Autofahrer beachten nicht die Verkehrsschilder, die vor Wildwechsel warnen. Dabei kann ein Wildunfall auch für Menschen tödlich enden. Bei einer Kollision mit einem ausgewachsenen Hirsch entsteht bereits bei einer Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern ein Aufprallgewicht von fünf Tonnen - das Gewicht eines Elefanten.
Bremsen und nicht ausweichen
Wenn plötzlich ein Wildschwein, Hirsch oder Reh auf der Fahrbahn steht, versuchen viele Autofahrer auszuweichen. Doch dabei können sie auf nasser, mit Laub bedeckter Straße schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum schleudern. Um das zu verhindern, empfehlen Experten: bremsen statt ausweichen - auch bei größeren Tieren. Der Schaden fällt in der Regel geringer aus als bei der Kollision mit einem entgegenkommenden Wagen oder einem Baum.
Wie sich ein Unfall abwenden lässt, können Autofahrer auch bei Sicherheitstrainings üben, wie sie etwa der ADAC anbietet.
Nach Wildunfall Polizei benachrichtigen
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollte man sofort die Polizei benachrichtigen. Sie meldet den Vorfall dem zuständigen Förster oder Jagdpächter. Zudem muss die Unfallstelle abgesichert werden. Das tote Tier sollte an den Fahrbahnrand gezogen werden, um weitere Unfälle zu vermeiden. Vorsicht bei großen, verletzten Tieren: Hier sollte man auf den Förster warten.
Versicherung zahlt nicht bei jedem Wildunfall
Durch einen Wildunfall geschädigte Autofahrer können Geld für die Reparatur von ihrer Versicherung bekommen. Voraussetzung dafür ist eine Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei ausgestellt werden kann.
Wer teilkaskoversichert ist, bekommt die Reparaturkosten nach einem Wildunfall erstattet. In jedem Fall sollte man seine Vertragsbedingungen überprüfen:
- Viele Versicherungen beschränken ihre Ersatzpflicht auf Unfälle mit Haarwild. Dazu gehören zum Beispiel Wildschwein, Reh oder Hirsch. Wer im Skandinavien-Urlaub gegen ein Rentier fährt, geht leer aus.
- Ebenfalls nicht erfasst von der Ersatzpflicht sind Vögel, wie zum Beispiel ein Fasan.
- Auch Kollisionen mit Kühen oder Pferden - auf dem Land gar nicht so selten - werden von der regulären Teilkaskoversicherung nicht erfasst.
Eine Vollkasko-Versicherung zahlt in der Regel bei jedem Wildunfall. Allerdings kann der Versicherungsnehmer - anders als bei der Teilkasko - hochgestuft werden und seinen Schadenfreiheitsrabatt teilweise einbüßen. Zudem kann bei der Vollkasko-Versicherung eine vereinbarte Selbstbeteiligung Bestandteil des Tarifs sein.
Vorsicht bei der Schadensabwicklung
Bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung kann es Probleme geben, wenn der Fahrer einem Tier ausgewichen ist und es nicht berührt hat. Der Fahrer muss dann nachweisen, dass das Tier den Unfall verursacht hat. In diesem Fall helfen nur Zeugen.
Auf grobe Fahrlässigkeit berufen sich Versicherungen oft, wenn das Ausweichmanöver des Autofahrers einem kleinen Tier, zum Beispiel einem Hasen, galt. Begründung: Bei einer Kollision mit einem Hasen sind keine schlimmen Schäden am Fahrzeug zu erwarten.
