Ein Rentnerin zählt das Geld in ihrem Portemonnaie © Picture-Alliance / Bildagentur-online / Joko
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AUDIO: Rentenerhöhung 2023: So steigen die Renten ab 1. Juli (30 Min)

Rentenerhöhung 2023: Ab 1. Juli mehr Geld für Rentner

Stand: 05.07.2023 08:52 Uhr

Die Renten steigen ab 1. Juli 2023 erneut deutlich - um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Ein Jahr früher als geplant sind die Renten in Ost und West damit angeglichen.

Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab 1. Juli erhalten sie deutlich mehr Geld. Im Westen beträgt die Rentenerhöhung 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern liegt die Steigerung bei 5,86 Prozent. Damit haben sich die Renten in West und Ost bereits ein Jahr früher als vorgesehen angeglichen. Ursprünglich war die Rentenangleichung erst zum 1. Juli 2024 geplant. Zugleich liegt die Erhöhung deutlich über dem, was die Deutsche Rentenversicherung noch im Herbst 2022 prognostiziert hatte - 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten. 

Die unerwartet positive Rentenentwicklung ist laut Bundesarbeitsministerium auf die stabile Lage am Arbeitsmarkt zurückzuführen: Auch die Löhne seien in einigen Branchen gestiegen. Da sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren, habe auch das zu dem Anstieg der Renten geführt. Allerdings schwächt die derzeitige hohe Inflation das Plus wieder ab.

Steuerpflichtig nach Rentenerhöhung: Was tun?

Die Auswirkungen von Erhöhungen auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente sind meist gering. Es kann aber passieren, dass nach einer Erhöhung der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag (für 2023: 10.908 Euro für Singles, der doppelte Wert für Verheiratete) übersteigt. Dann ist eine Steuererklärung notwendig.

Hierbei können auch Rentner Ausgaben etwa für Gesundheit, Handwerker, Spenden oder Werbungskosten steuermindernd geltend machen, sodass die tatsächliche Steuerlast dann meist moderat ausfällt. Darauf weisen Lohnsteuerhilfevereine hin. Den jährlichen Anpassungsbetrag müssen Rentner generell in ihrer Steuererklärung angeben. Neben dem steuerpflichtigen Anteil der Rente werden auch andere steuerpflichtige Einnahmen - beispielsweise aus Vermietung - auf den Grundfreibetrag angerechnet und müssen bei der Frage der Steuerpflicht berücksichtigt werden.

Rentenfreibetrag sinkt für zukünftige Rentner

Die Höhe des Rentenfreibetrags - also des steuerfreien Anteils der Rente - richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Er sinkt für kommende Generationen jährlich um 1 Prozent. Beispiel: Geht ein Arbeitnehmer im Jahr 2023 in Rente, sind 17 Prozent der Bezüge steuerfrei. Bei einen Renteneintritt im Jahr 2024 beträgt der steuerfreie Anteil hingegen nur noch 16 Prozent.

Rente mit 63 Jahren mit Abschlägen möglich

Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann als besonders langjährig Versicherter grundsätzlich schon früher abschlagsfrei in Rente gehen. Das Mindestalter für den Renteneintritt hängt vom Geburtsjahrgang ab. Doch auch bereits nach 35 Versicherungsjahren ist eine Rente möglich, Mindestalter ist das 63. Lebensjahr. Allerdings wird pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Das bedeutet, dass beispielsweise Beitragszahler, die im Jahr 1960 geboren wurden, dauerhaft Abschläge in Höhe von 12 Prozent in Kauf nehmen müssen, Beitragszahler des Geburtsjahrgangs 1964 Abschläge von 14,4 Prozent.

Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre

Angerechnet auf die Versicherungszeit werden unter anderem Schul- und Studienzeiten oder auch Erziehungszeiten von Kindern. Die Altersgrenze für den Renteneintritt steigt bis 2029 stufenweise. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer wissen möchte, ab wann genau er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente ausfallen wird, kann dies mithilfe des Rentenrechners der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | 28.06.2023 | 19:05 Uhr

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