VIDEO: Führerschein-Tausch: Abschied vom alten Lappen (3 Min)

Führerschein umtauschen: Das sind die Fristen

Stand: 09.03.2023 11:36 Uhr

Bis 2033 müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wann ist wer dran?

Mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Das sind in Deutschland etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine - auch bekannt als "grauer Lappen" oder "rosa Pappe" - sowie rund 28 Millionen bisherige Scheckkarten-Führerscheine.

Wer muss den Führerschein wann tauschen?

Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: vom Ausstellungsdatum und vom Geburtsjahr. Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend.

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten ihren Führerschein bis am 19. Juli 2022 tauschen.
Diese Fristen gelten für die anderen Jahrgänge:

  • vor 1953: bis 19. Januar 2033
  • 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich.

  • 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis zum 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Ein freiwilliger Umtausch ist laut ADAC jederzeit möglich - also auch vor dem angegebenen Datum.

Müssen Prüfungen oder Medizinchecks wiederholt werden?

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen (Ausnahme Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 und 3) oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen empfiehlt jedoch, ebenfalls einen Termin für einen Seh-Test zu vereinbaren. Der Umtausch sei eine gute Gelegenheit, das Sehvermögen auf Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.

Wo ist der Umtausch möglich?

Grundsätzlich kann der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle umgetauscht werden. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es gerade zu Jahresbeginn schwierig werden, kurzfristig einen Termin zu erhalten. Man sollte also genügend Vorlauf einplanen.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Für eine reibungslose Bearbeitung sollte man neben dem alten Führerschein auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Foto mitbringen. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Das ist ein Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Kostet der Umtausch etwas?

Für den neuen Scheckkarten-Führerschein wird eine Gebühr von gut 30 Euro fällig, die Höhe kann leicht variieren, in Hamburg sind es beispielsweise 30,40 Euro, in Kiel 30,10 Euro, in Hannover 30,39 Euro. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

Wird bei Nicht-Umtausch eine Strafe fällig?

Mit Ablauf der Frist wird der alte Führerschein zwar ungültig, der Fahrer verliert aber seine Fahrerlaubnis nicht. Wer ohne gültigen Führerschein am Steuer eines Pkw sitzt oder Motorrad fährt, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, weil Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Übrigens: Für den Motorrad-Führerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Auch er muss spätestens alle 15 Jahre erneuert werden.

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