Weihanchtliches Windlicht mit Lichtern im Hintergrund. © xblickwinkel/P.xFrischknechtx

Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher ab 1. Dezember

Stand: 29.11.2021 15:20 Uhr

Bahnkunden müssen bald mehr für ihre Fahrkarte zahlen, dafür profitieren Verbraucher bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen zukünftig von mehr Rechten. Alle wichtigen Änderungen des neuen Monats im Überblick.

von Silke Müller

Laufzeiten von Internet - und Handyverträgen

Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Sie soll die Rechte der Kunden bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen stärken. Handyverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um zwei Jahre verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Außerdem sind die Anbieter nun verpflichtet, vor Abschluss einen Vertrag mit einer Laufzeit von max. einem Jahr anzubieten.

Recht auf schnelles Internet

Ab dem 1. Dezember gibt es einen rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet. In Zukunft können Kunden Ihre Zahlungen an den Anbieter reduzieren, wenn dieser nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit liefert. Falls zum Beispiel nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, haben Verbraucher das Recht, 50 Prozent einzubehalten. Alternativ kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei einem kompletten Internet-Ausfall haben Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.

Fahrplanwechsel, Fernzüge teurer

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan. Die wichtigsten Neuerungen: Weitere ICE-Sprinter-Züge sollen die Großstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge. Bahnfahren wird vor allem im Fernverkehr teurer.

Mehr Möglichkeiten fürs Pfändungsschutzkonto

Wer Schulden hat, kann schnell an sein persönliches finanzielles Limit kommen. Werden offene Rechnungen oder Raten dann nicht mehr beglichen, können Gläubiger das Einkommen auf dem Konto pfänden lassen. Das gilt auch für Renten. Schuldner haben jedoch die Möglichkeit, einen Teil des Geldes auf einem Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) zu sichern, um so etwa Miete und Versicherungen weiter bezahlen zu können. Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf diesem Schutzkonto anzusparen.

Privatsphäre im Netz

Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen - und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können. Außerdem wird jetzt klar geregelt, dass Websites immer erst die Einwilligung des Users einholen müssen, um Cookies zu verwenden.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 30.11.2021 | 05:00 Uhr

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