Urteil: Lebenslange Haft nach Doppelmord in Fischerhude

Stand: 28.12.2022 20:44 Uhr

Wegen des Doppelmordes im Künstlerdorf Fischerhude vor genau einem Jahr ist ein 65 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Verden stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Es sprach den wirtschaftlich gescheiterten Pferdezüchter schuldig, am 28. Dezember 2021 in Fischerhude bei Bremen eine 73 Jahre alte Frau und deren 56 Jahre alten Sohn heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben. Die Toten waren Mutter und Bruder eines früheren Geschäftspartners und Freundes des Angeklagten. Eine zufällig am Tatort anwesende Frau, heute 54 Jahre alt, erlitt einen Kopfschuss und überlebte schwer verletzt.

Gericht folgt der Einschätzung der Staatsanwaltschaft

Das Landgericht folgte mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass ihr Mandant im Affekt gehandelt habe und eine Strafe unterhalb von lebenslänglich angemessen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gestütsbesitzer hatte späteren Schützen bei sich aufgenommen

Die Tat hatte nach Darstellung von Staatsanwältin Annette Marquardt eine Vorgeschichte, die sich nicht in Fischerhude, sondern auf einem Gestüt bei Wehldorf im Landkreis Rotenburg (Wümme) abspielte. Der Verurteilte hatte für sein Gestüt in Lilienthal Insolvenz anmelden müssen. Da habe der Besitzer des Gestüts in Wehldorf Hilfe angeboten. Er nahm den Mann, dessen wesentlich jüngere Partnerin und zwei kleine Kinder vorübergehend auf. Doch der Verurteilte habe sich auf dem Gestüt als Chef aufgeführt und die Großzügigkeit des Gastgebers ausgenutzt. Im Prozess war davon die Rede, dass der Gutsbesitzer seinen insolventen Gast mit bis zu 100.000 Euro unterstützt haben soll.

Querelen belasten das Verhältnis

Seiner Lebensgefährtin habe der Verurteilte ein Verhältnis mit dem Gestütsbesitzer unterstellt, sagte Marquardt - ob es dieses Verhältnis gab, ließen die Beteiligten vor Gericht offen. Nach langen Querelen wurde der Gast am 3. Dezember 2021 des Hofs verwiesen. Nur für Heiligabend mit seinen Kindern und der Ex-Partnerin durfte er zurückkehren.

"Hass und Rache" als Mordmotiv

Vier Tage nach Heiligabend habe er aus "Hass und Rache" Mutter und Bruder des Gestütsbesitzers erschossen, sagte die Staatsanwältin. Diese hatten in dem Streit vorher eher am Rande eine Rolle gespielt. Die überlebende Zeugin sagte am zweiten Verhandlungstag, der Angeklagte habe "gelacht, in die Tasche gegriffen, gezielt und geschossen". Er sei kein bisschen aufgeregt oder nervös gewesen. "Er war so nett, so freundlich, so ruhig", so die 54-Jährige, die den ihr unbekannten Mann ins Haus gelassen hatte, weil dieser den Spitznamen des Hausbesitzers kannte. Dieser war zur Tatzeit nicht im Haus.

Täter führt die Polizei in die Irre

Der Beschuldigte stellte sich einen Tag später bei der Polizei in Lilienthal. Er ließ Taucher der Polizei im Fluss Wümme nach der Tatwaffe - laut Medienberichten eine slowenische Pistole samt Schalldämpfer - suchen. Dabei wusste der Deutsche, dass sie in einem Schuppen versteckt lag. In einer Vernehmung räumte der heute 65-Jährige zwar die tödlichen Schüsse ein. Er behauptete aber, der Gestütsbesitzer habe ihn angestiftet. Die Staatsanwaltschaft nannte dies unglaubwürdig: Der Angeklagte habe damit erneut nur seinem Feind schaden wollen. In gesamten Prozess vor dem Landgericht Verden schwieg der Mann bis auf ein knappes Schlusswort.

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Hallo Niedersachsen | 28.12.2022 | 19:30 Uhr

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