Tote Frau aus der Weser: Haupttäter muss acht Jahre in Haft
Im Prozess um den Tod einer jungen Frau aus Schöningen (Landkreis Helmstedt) hat das Landgericht Verden Haftstrafen für die drei Angeklagten ausgesprochen.
Demnach muss der 41 Jahre alte Haupttäter wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen für acht Jahre ins Gefängnis. Der 54 Jahre alte Komplize muss für drei Jahre und neun Monate, die 40 Jahre alte Frau für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Das Trio soll die wehrlose und psychisch kranke 19-jährige Andrea K. im April 2020 an der Weserschleuse in Balge zunächst an eine Betonplatte gefesselt und dann in den Fluss gestoßen haben. Zuvor sollen sie die Frau zur Prostitution gezwungen haben. Die Anklage hatte dem Trio Mord vorgeworfen. Ein Tötungsdelikt sei den drei Beschuldigten allerdings nicht nachzuweisen, so das Gericht.
Todesursache nicht geklärt
Der Leichnam des Opfers war im Frühjahr 2020 in der Weser im Landkreis Nienburg gefunden worden. Im Prozess vor dem Landgericht Verden konnte aber nicht geklärt werden, wie genau die junge Frau starb und ob sie noch lebte, als sie ins Wasser geworfen wurde. Das Gericht geht davon aus, dass die 19-Jährige auf dem Grundstück des 41-Jährigen ums Leben kam.
Urteile nicht rechtskräftig
Die Anwälte der Angeklagten hatten geringe Haftstrafen unter fünf Jahren wegen Menschenhandels und Körperverletzung gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat in allen drei Fällen auf lebenslänglich plädiert. Die Angeklagten haben sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
