Nach Tod von Qosay K.: Verfahren gegen Sanitäter eingestellt
Die Vorwürfe gegen zwei Rettungssanitäter nach dem Tod eines 19-jährigen Delmenhorsters sind von den Behörden nicht bestätigt worden. Der junge Mann starb einen Tag nach einem Polizeieinsatz.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die beiden Rettungskräfte eingestellt. Den Vorwurf hatten die Angehörigen des Gestorbenen erhoben, wie der Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag mitteilte. Gegen die an dem Einsatz beteiligten Polizisten waren die Verfahren bereits zuvor eingestellt worden.
Qosay K. starb einen Tag später im Krankenhaus
Der Vorfall hatte sich am 5. März ereignet. Damals kontrollierte die Polizei den 19-Jährigen wegen möglichen Drogenkonsums. Bei der folgenden Auseinandersetzung setzten die Beamten Pfefferspray ein. In der Gewahrsamszelle brach der 19-Jährige später schließlich zusammen. Am Tag darauf starb er in Oldenburg in einem Krankenhaus.
Staatsanwaltschaft: Befunde waren unauffällig
Angehörige und Freunde des Opfers erhoben schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte. Die Polizei ging von einem Unglücksfall aus. Der Staatsanwaltschaft zufolge haben die Rettungskräfte den Mann nach dessen Festnahme untersucht und dabei Herzfrequenz und Atmung überprüft. "Sämtliche Befunde wurden als unauffällig eingestuft und protokolliert", hieß es. Demzufolge habe der junge Mann eine weitere Behandlung durch stetiges Wegdrehen seines Körpers abgelehnt.
Hilfspflicht entfällt bei Ablehnung
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung dann eintritt, wenn ein Unglücksfall vorliegt und dies dem potenziellen Täter bekannt ist. Ob das spätere Todesopfer während der Untersuchung in einer Notlage war, sei unklar. Die Sanitäter hätten jedenfalls nicht von einer Notlage ausgehen müssen. Auch entfalle die Hilfspflicht, wenn eine möglicherweise hilfebedürftige Person Hilfe ablehne.