Doppelmord in Delmenhorst: Urteil frühestens am Freitag
Am Landgericht Oldenburg war am Montag das Urteil im Prozess um einen mutmaßlichen Doppelmord erwartet worden. Dazu kam es nicht, denn der Angeklagte will sich erneut vor einem Gutachter äußern.
Das Gericht wirft dem 34-Jährigen vor, im Oktober 2021 in einer Bar einen Mann erstochen zu haben, von dem er glaubte, dass er eine Affäre mit seiner Frau habe. Auch diese soll der Angeklagte mit mehr als 30 Messerstichen getötet haben. Der 34-jährige hatte beide Taten zu Beginn des Prozesses gestanden.
Angeklagter will konkretere Angaben machen
Bei der Verhandlung am Montag vor dem Landgericht Oldenburg war die Frage erörtert worden, ob der 34-Jährige die Tat möglicherweise im Wahn ausgeübt habe. Sollte das der Fall sein, könnte eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, sagte ein Gerichtssprecher. Der Gutachter sagte am Montag, er könne bisher keine Aussage dazu treffen, weil sich der Angeklagte zu wenig über das konkrete Geschehen an diesem Tag geäußert habe. Das will dieser nun nachholen.
Nebenkläger: Verteidigung ändert ihre Taktik
Ein Vertreter der Nebenklage sagte am Montag nach der Verhandlung, die Verteidigung habe vergeblich versucht, "Lücken im Gutachten" zu finden. Daraufhin habe sie nun ihre Taktik geändert. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt. Ein Gerichtssprecher sagte, es sei möglich, dass an dem Tag die Plädoyers gehalten werden. Auch das Urteil könnte gesprochen dann werden.
Schuldfähig oder nicht?
Ursprünglich sollte das Urteil bereits Ende April verkündet werden, doch es wurde vertagt. Grund dafür war auch damals die erneute Erörterung eines Gutachtens und eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des 34-Jährigen. Der Untersuchung zufolge könnte der Mann im Eifersuchtswahn gehandelt haben. Der Gutachter sprach von "paranoider Wahnvorstellung". Demnach soll er bei der Tat psychisch krank gewesen sein. Ein zweiter Sachverständiger sagte jedoch aus, dass der Angeklagte aus eigenem Antrieb gehandelt haben soll.
Weitere Angeklagte in U-Haft
Im Zusammenhang mit den beiden Tötungsdelikten gibt es weitere Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen sechs Männer erhoben, unter anderem Brüder und Cousins des Angeklagten. Ihnen soll der Prozess wegen Beihilfe zum Mord gemacht werden. Die Anklage wirft den Männern vor, dass sie an der Planung der Tat beteiligt waren. Vier der sechs Angeklagten befinden sich seit Dezember in Untersuchungshaft.
