Prozess in Stade: Richterin soll gegen Recht verstoßen haben
Vor dem Landgericht Stade muss sich eine Richterin verantworten. Sie soll bewusst gegen das Recht verstoßen haben - und Menschen ohne Anhörung in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie eingewiesen haben.
Die 54 Jahre alte Frau hatte bis 2020 als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg gearbeitet. In ihrer Funktion habe sie sich mit Menschen befasst, die nicht in der Lage waren, in rechtlichen Fragen Entscheidungen zu treffen. In 15 Fällen soll sie angeordnet haben, Betroffene, darunter Menschen mit geistigen Behinderungen, gegen ihren Willen in der geschlossenen Anstalt einer Psychiatrie unterzubringen - und das ohne die Personen persönlich anzuhören.
Angeklagte: Fehler in der Hektik des Alltags
Keinen der 15 Fälle bestritt die 54-Jährige. Allerdings habe sie nicht vorsätzlich gehandelt, so die Angeklagte. Es seien Fehler in der Hektik des Alltags gewesen. Zudem sei sie privat und dienstlich überlastet gewesen. Unter bestimmten Bedingungen kann jemand eingewiesen werden, ohne vorher angehört worden zu sein - etwa, wenn akute Suizidgefahr besteht. Aber spätestens innerhalb von 24 Stunden muss der Eingewiesene die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern. Bei sechs der insgesamt 15 Fälle soll das nicht passiert sein.
Landgericht Stade setzt sieben Prozesstage an
Die Ermittlungen gegen die Richterin laufen seit 2018 - was bedeutet, dass das Amtsgericht Rotenburg die Angeklagte zwei Jahre weiter als Betreuungsrichtern beschäftigt hatte, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits gegen sie ermittelte. Das Landgericht hat zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt. Wenn die angeklagte Richterin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden würde, wäre sie nicht nur ihren Job los, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche.